GINSHEIM-GUSTAVSBURG - Für alle Veranstaltungen des städtischen Kulturbüros gilt die 2G-plus-Regel. Besucher benötigen zusätzlich zu einem Impf-/Genesenennachweis auch ein negatives Testergebnis (Bürgertest, PCR-Test). Personen mit einer Auffrischungsimpfung brauchen kein zusätzliches Testergebnis. Wie die Stadt weiter mitteilt, gilt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Des Weiteren wurde die Zahl der Sitzplätze in den Burg-Lichtspielen reduziert. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können bei den Kultur- und Kinoveranstaltungen mit einem Negativnachweis (wie Testheft, Bürgertest) teilnehmen. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind hiervon ausgenommen.