Denkmalschutz: Landesamt besteht auf Fenster in Weiß

Um die Gestaltung der Gebäude in der Gustavsburger Cramer-Klett-Siedlung gibt es weiter Streit.

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GINSHEIM-GUSTAVSBURG. (red). Wer ein denkmalgeschütztes Haus kauft, hat nur wenig Spielraum bei einer Sanierung respektive Renovierung. Daraus ergibt sich schnell ein Interessenkonflikt zwischen Behörden und Eigentümer, wie gerade ein aktueller Fall in Gustavsburg zeigt. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Groß-Gerau sowie das Hessische Landesamt für Denkmalpflege halten, trotz eines zurückliegenden Anhörungstermins vor dem Widerspruchsausschuss, an dem geplanten Fensteraustausch in Weiß fest, berichtet die Interessengemeinschaft der denkmalgeschützten Siedlung in Gustavsburg. Die Eigentümerin, die gegen ihre denkmalschutzrechtliche Erlaubnis einen Widerspruch bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau eingereicht habe, wohne selbst auf dem Cramer-Klett-Platz in einer Art Reihenhaus mit zwei Eingängen und einer Wohneinheit.

Bereits seit einigen Jahren seien neue braune Fenster verbaut worden. Auch müssten einzelne Fenster, die gegebenenfalls fortan ausgetauscht werden, entgegen vorherigen Aussagen in Weiß gehalten sein, so die Interessengemeinschaft. Jedoch brauchten die bisherigen braunen Fenster nicht in Weiß gestrichen werden.

Die Vorgaben stoßen bislang auf absolute Ablehnung. Die Eigentümerin wurde auf den Richtungswechsel erst hingewiesen, als auf ihrer zurückgesandten denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis der Kreisverwaltung Groß-Gerau der Hinweis „gemäß bauzeitlichem Bestand in weißer Farbgebung“ handschriftlich dokumentiert wurde, berichtet die Interessengemeinschaft weiter. Diese sogenannte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteile die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Groß-Gerau: Eine rechtlich belastbare, sachgerechte Abwägung der verschiedenen betroffenen öffentlichen Belange liege in ihrer Zuständigkeit und in ihrem Ermessen. Bevor die Untere Denkmalschutzbehörde über den Erlaubnisantrag entscheide, hole sie in der Regel die fachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamts für Denkmalpflege ein.

Die Interessengemeinschaft frage sich, welche neuen Maßnahmen respektive Vorgaben das Landesamt demnächst vorsehe. Als Antwort auf die Frage, was der aktuelle Sachstand der angedachten Empfehlungskatalogisierung sei, werde auf den akuten Personalmangel verwiesen. Hier sei zu erwähnen, dass bereits seit 1980 an einer entsprechenden Katalogisierung für die Cramer-Klett-Siedlung gearbeitet werde. Eigentlich sei der aktuelle Plan, der zuletzt erarbeitete Katalog, den Eigentümern im zurückliegenden Jahr vorzustellen gewesen.

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Halte ein Eigentümer sich nicht an die geltenden Vorschriften, das heißt, eine bauliche Veränderung – wie der Fensteraustausch – werde nicht bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt, liege automatisch ein denkmalschutzrechtlicher Verstoß vor, was die Zahlung von einem Bußgeld bis 25.000 Euro, in schweren Fällen sogar bis 500.000 Euro zur Folge habe, so die Interessengemeinschaft.