Wahl des Behindertenbeauftragten

(bge). Die Stadtverordnetenversammlung will für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 einen Behindertenbeauftragten wählen. Gemäß den städtischen Richtlinien soll diese...

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GERNSHEIM. (bge). Die Stadtverordnetenversammlung will für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 einen Behindertenbeauftragten wählen. Gemäß den städtischen Richtlinien soll diese Person die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen wahrnehmen. Dabei ist sie weder an Weisungen politischer Vertreter noch sonstiger Institutionen gebunden und kann in überörtlichen Gremien dieses Aufgabenbereichs mitwirken. Der Tätigkeitsbereich umfasst alle Aufgaben, von denen Menschen mit Behinderungen betroffen werden. Dem Beauftragten ist ein direktes Antragsrecht beim Magistrat eingeräumt; ihm wird bei Fragen um den von ihm vertretenen Personenkreis Rederecht in den Ausschüssen eingeräumt. Die Stadt stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung und wird unterstützend tätig. Es ist vorgesehen, die Wahl in der konstituierenden Sitzung am Mittwoch, 21. April, vorzunehmen. Vorschläge und Kandidaturen nimmt das parlamentarische Büro in Zimmer OG.05 des Stadthauses oder per E-Mail an stadtverwaltung@gernsheim.de bis Mittwoch, 7. April, entgegen.