NEUGESTALTUNG DER RHEINSTRASSE
Burger erläuterte auch die vorgesehene Neugestaltung der Rheinstraße. Weil sie Landesstraße ist, mache Hessen Mobil bei einer Verlegung nicht mit. Die Stadt sei bei Veränderungen an Rahmenbedingungen gebunden.
Vorgesehen sind die Verengung der Fahrstreifen an der Kreuzung Wormser Straße und eine bessere Vernetzung des Hafengebiets mit der Innenstadt. Die Böschung zum Yachthafen soll saniert, die Allee durch Baumpflanzungen komplettiert werden. Der Europagarten soll zur Rheinstraße hin offener gestaltet werden. (bge)
GERNSHEIM - „Eine bespielbare Stadt liegt mir am Herzen“ – das sagte Bürgermeister Peter Burger (CDU) in der Bürgerversammlung auf eine Frage aus dem Publikum. Eine Bürgerin hatte wissen wollen, ob beim Stadtumbau auch etwas für Kinder getan werde. Sie verwies auf den früheren Verkehrserziehungsgarten neben dem Schöfferhaus. Der Verwaltungschef nahm die Anregung auf.
Für das Jahr 2018 will die Stadt im Zug des Stadtumbau-Programms Förderanträge für die Begrünung der Unterführung Karlstraße, den Stadtbrunnen, einen Architekturwettbewerb Rheinufer und die Immobilienentwicklung in der Rheinstraße stellen. Für das Sanierungsgebiet – die Kernstadt – soll im August eine vereinfachte Sanierungssatzung beschlossen werden.
Zuschüsse für privates Engagement
Damit würden die Bewohner nicht mit Ausgleichsbeträgen wegen zu erwartender Erhöhungen der Bodenrichtwerte belastet. Zudem gäbe es bei privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten steuerliche Vorteile.
Wer Entwicklungsziele der Schöfferstadt zur Sicherung des historischen Stadtbilds durch privates Engagement unterstützt, kann mit bis zu 15 000 Euro Zuschuss rechnen. Erwartet werden die Verbesserung des Wohnumfelds, die Sicherung und Weiterentwicklung des Wohnens, die energetische Sanierung des Gebäudebestands sowie die Stärkung oder Neuansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und Kleinhandwerk.
Darüber hinaus soll es einen erleichterten Stellplatznachweis bei baulichen Nutzungsänderungen in der Innenstadt und einer nachhaltigen Aufwertung im Sanierungsgebiet geben. Falls erforderliche Stellplätze nicht gestellt, sondern Ablösebeträge fällig werden, soll es einen Zuschuss geben.