Solvadis-Tanklagererweiterung in Gernsheim: Warten aufs Rechtsgutachten
Das Vorhaben von Solvadis, ihr Chemikalienlager um Tanks zu erweitern, ist Thema im Bauauschuss gewesen. Die SPD-Fraktion hat beantragt, eine Veränderungssperre für das Gebiet zu erlassen. Der Antrag ruht nun aber, bis ein vom Magistrat beauftragtes Rechtsgutachten vorliegt.
Von Dirk Winter
Das Vorhaben von Solvadis, ihr Chemikalienlager um Tanks zu erweitern, ist Thema im Bauausschuss gewesen. Die SPD-Fraktion hat beantragt, eine Veränderungssperre für das Gebiet zu erlassen. Der Antrag ruht nun aber, bis ein vom Magistrat beauftragtes Rechtsgutachten vorliegt.
(Foto: Vollformat/Robert Heiler)
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GERNSHEIM - Die politische Debatte um die geplante Erweiterung des Solvadis-Chemikalientanklagers am Hafen ist in die nächste Runde gegangen. Der Bauausschuss diskutierte am Montag über einen SPD-Antrag, für das Gebiet westlich der Mainzer Straße einen Bebauungsplan (B-Plan) aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Wie schon vor der Sommerpause erfolgte keine Beschlussfassung über diese Initiative. Die SPD lässt den Antrag ruhen, bis ein vom Magistrat beauftragtes Rechtsgutachten vorliegt: Wie Bürgermeister Peter Burger (CDU) jetzt mitteilte, prüft die Würzburger Anwaltskanzlei Baumann das Solvadis-Vorhaben umweltrechtlich.
RP erwägt Verträglichkeitsprüfung
Tobias Fetsch (CDU) zitierte aus einem Medienbericht, wonach das Regierungspräsidium Darmstadt für das Projekt mittlerweile eine Umweltverträglichkeitsprüfung erwägt. Eine solche habe die Genehmigungsbehörde bisher für entbehrlich gehalten. Diese Entwicklung in dem laufenden Genehmigungsverfahren schreibt Fetsch nicht zuletzt dem Engagement der Gernsheimer Bürgerinitiative „Bürger in Acht“ zu. Vor dem Hintergrund, dass im Genehmigungsverfahren also die Chance einer Neubewertung des Solvadis-Vorhabens bestehe, plädierte Matthias Fertig (CDU): „Wir sollten dem Ganzen den Freiraum geben, den es braucht.“ Dringend riet der Christdemokrat der SPD-Fraktion, ihre Initiative zurückzuziehen: Der beantragte B-Plan wäre „rechtlich fragwürdig“, würde somit Angriffsfläche bieten – und der gemeinsamen Sache „möglicherweise einen Bärendienst erweisen“. Bürgermeister Peter Burger (CDU) sagte: „Eine Veränderungssperre zum jetzigen Zeitpunkt, wo man die wesentlichen Inhalte eines zukünftigen Bebauungsplans nicht kennt, ist rechtlich nicht haltbar.“ Und ob überhaupt ein neuer B-Plan möglich ist – entweder für das gesamte Hafengebiet oder nur für einen Teilbereich –, werde jetzt von einer Anwaltskanzlei beraten.
Achim Jirele (SPD) ging auf einen Vortrag Burgers ein, den dieser vor der Sommerpause im Bauausschuss gehalten hatte. Demnach führte ein Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel des Hafengeländes – das Land Hessen verkaufte 2012 das Areal an die Hafenbetriebsgesellschaft – zur Unwirksamkeit des seitherigen Bebauungsplans. Jirele wollte nun unter anderem wissen, wie es zur Aufhebung dieses B-Plans gekommen sei. Von einem entsprechenden Beschluss des Stadtparlaments sei der SPD nichts bekannt. Burger entgegnete, der B-Plan sei nicht aufgehoben, sondern funktionslos geworden. Auch in diesem Fall dürfe eine solche Satzung nicht mehr angewandt werden.
„PROBLEMATISCHES VORHABEN“
Das Vorhaben der Firma Solvadis, ihr Chemikalienlager um fünf weitere Tanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 12 500 Kubikmetern zu vergößern, „halte ich für problematisch“, sagte Bürgermeister Peter Burger (CDU).
Die Industrieanlage am Hafen unterliegt der Störfallverordnung. Überhaupt habe Burger den Eindruck, dass politisch Einigkeit bestehe. Strittig sei allein die Frage nach der Reihenfolge der einzuleitenden Schritte.
Von Solvadis forderte Burger eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Liste mit den zu lagernden Stoffen. Der vorgelegte Sicherheitsbericht sei nachzubessern. (dirk)
Auf Wunsch der SPD sagte Burger den Fraktionen zu, ihnen das angesprochene HSGB-Gutachten zur Verfügung zu stellen. Hintergrund: Es habe am 22. Mai 2013 ein behördliches Gespräch im Groß-Gerauer Landratsamt gegeben. Als Ergebnis dieser Sitzung habe der HSGB eine Stellungnahme an den Kreis Groß-Gerau verfasst. Darin heiße es, dass auf etwa der Hälfte der Hafenfläche immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Nutzungsarten ausgeübt würden. Solche Anlagen seien in der Regel in einem Gewerbegebiet unzulässig. Der Kreisausschuss (KA) habe dann gegenüber der Gernsheimer Hafenbetriebsgesellschaft erklärt, dass er als Untere Bauaufsichtsbehörde, die Stadt Gernsheim und der HSGB „nach eingehender rechtlicher Prüfung“ zum Ergebnis gekommen seien, dass das „Sondergebiet Hafen“ als Industriegebiet anzusehen sei. Die Festsetzungen in dem B-Plan seien somit unwirksam.