Solvadis-Tanklager: SPD reicht Dringlichkeitsanträge ein
Von Hans-Josef Becker
Solvadis Gernsheim will sein Tanklager erweitern. Anwohner wehren sich gegen eine mögliche Gefährdung. Archivfoto: Vollformat/Robert Heiler
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GERNSHEIM - Weil zwei ihrer Anträge ein aktuelles Genehmigungsverfahren des Regierungspräsidenten Darmstadt zum Ausbau des Tanklagers der Firma Solvadis tangieren, hat die SPD-Fraktion Gernsheim sie als dringlich für die Sitzungsrunde im Juni eingereicht.
So soll der Magistrat einen Fachanwalt mit der umweltrechtlichen Prüfung des Solvadis-Antrages auf Erweiterung beauftragen. In der Begründung wird auf die Einwendungen vieler Bürger und der Bürgerinitiative Bi8 verwiesen. „Die Genehmigungslage für das bisherige Tanklager, dessen umweltrechtliche Bewertung und die durch eine Erweiterung verletzten Rechte der Anwohner und Gernsheimer Bürger, sowie die Rechte der Stadt, können von Laien nicht bewertet werden.“ Dies aber könne ein Fachanwalt für Umweltrecht leisten, damit betroffene Anwohner, Bürgerinitiative und die städtischen Gremien Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen erlangen.
Zugleich will die SPD für das Gebiet westlich der Mainzer Straße einen Bebauungsplan aufgestellt und eine Veränderungssperre erlassen wissen. Für dieses „sogenannte“ Industriegebiet gebe es keine Vorgaben. Dagegen aber sei im Bebauungsplan „nördlich der Schafstraße“ das Gebiet entlang der Mainzer Straße und nach Osten bis zur Bahnlinie als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Entsprechend dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht liege die Planungshoheit in den Händen der Stadt. Daher könne diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Bebauungspläne erlassen. Auf diese Weise könne der Magistrat „Einfluss auf künftige Vorhaben in diesem Baugebiet nehmen und sich zum Wohle der Interessen der Anwohner des Wohngebietes ‚nördlich der Schafstraße‘ und der Gernsheimer Bürger engagieren“.
Mehr Sicherheit durch Video-Überwachung
Schließlich legen die Sozialdemokraten einen Ergänzungsantrag zum Thema „Videoüberwachung in der Fußgängerunterführung“ vor. Danach soll der Magistrat prüfen und berichten, welche Bedingungen die Stadt erfüllen muss, um in die „Förderung der kommunalen Videoüberwachung“ des hessischen Innenministeriums aufgenommen zu werden.
Auch soll festgestellt werden, ob die Anzahl der Delikte in der Fußgängerunterführung ausreicht, um eine Video-Kameraüberwachung mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu legitimieren.