Jörg Gutbier von der Umweltorganisation „diagnose:funk“ referiert vor dem Büttelborner Umweltausschuss zu Mobilfunkanlagen im Wohngebiet und setzt einen Kontrapunkt zu den...
BÜTTELBORN. Die von Handymasten ausgehende Strahlung birgt ein hohes Gesundheitsrisiko. Zu diesem Ergebnis kam Diplom-Ingenieur Jörn Gutbier von der Umwelt- und Verbraucherorganisation „diagnose:funk“ in einem mehr als einstündigen Referat, das er vor dem Umweltausschuss im Rathaus hielt. Schließlich empfahl er der Gemeinde, nicht auf die Forderungen der Mobilfunkbetreiber einzugehen, die einzig ihre Gewinnmaximierung und Marktanteile im Blickfeld hätten. Gleichzeitig gab er den Gemeindevertretern Ratschläge, wie sie sich in den bevorstehenden Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern verhalten sollten.
Bildergalerie
Das ist die Ausgangslage: Bereits vor 20 Jahren hat die Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen die Büttelborner Bürger sehr bewegt. In der Konsequenz fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, der noch heute Gültigkeit besitzt: keine Funkmasten im Wohngebiet. Weil sich aber zwischenzeitlich herausgestellt habe, dass die Situation im Ort nicht mehr der technischen Entwicklung entspreche und der Empfang teilweise schlecht sei, müssten Verbesserungen geschaffen werden.
Der Umweltausschuss hatte deshalb bereits Vertreter der Telekom und von Vodafon angehört. Übereinstimmend forderten diese aber die Aufstellung von Sendemasten in der Ortsmitte und unterlegten dies mit der Aussage, nur so könne eine Verbesserung der Empfangsqualität und eine Sicherstellung der neuen technischen Möglichkeiten, die die Umstellung auf LTE mit hohen Daten-Übertragungsraten biete, genutzt werden.
Dem widersprach Jörn Gutbier energisch. Er begründete dies mit weltweiten Untersuchungen von Wissenschaftlern, bei denen es zwar Pro und Contra gebe. Doch zwischenzeitlich kämen immer mehr Fachleute zum Ergebnis, dass Strahlungen auf das zentrale Nervensystem einwirkten, vor allem dann, wenn die Geräte nah am Körper getragen würden. Die Chromosomen könnten dadurch geschädigt werden mit der Folge von Tumoren, vor allem im Kopf. Strahlen, die Router im Haus rund um die Uhr aussenden, seien weder zu hören noch zu sehen und sollten keinesfalls in der Nähe von Schlafräumen, vor allem Kinderzimmern, installiert werden. Neueste Untersuchungsergebnisse lägen der Bundesregierung zwar vor, würden jedoch unter Verschluss gehalten, weil kein Interesse an einer neuerlichen Diskussion über dieses Thema bestünde, so der Referent.
Quintessenz: Gutbier machte deutlich, dass ein Handymast keineswegs in der Ortsmitte stehen müsse. „Folgen Sie nicht den Erzählungen der Betreiber“, warnte er. Standorte außerhalb seien bei entsprechender Höhe ebenso in der Lage, die Zentren zu versorgen, selbst bei Reduzierung der Sendeleistung. Damit würde die unzulässige Durchstrahlung von Wohnungen unterbleiben. Wer am Rande einer Funkzelle Mobilfunk nutzen wolle, könne dies mit Signalverstärkern im Haus erreichen. Über das Baurecht könne die Gemeinde zudem Einfluss auf den Standort von Funkmasten nehmen.
„Wir dürfen unseren Bürgern nicht die Chance verbauen, die neuen technischen Möglichkeiten zu nutzen. Aber wir haben auch die Aufgabe, ihre Gesundheit zu schützen“, fasste Ausschussvorsitzender Peter Best (GLB) nach einer weiteren Stunde intensiver Diskussion zusammen. Um den Mobilfunkbetreibern auf Augenhöhe begegnen zu können, fasste der Umweltausschuss einstimmig den Beschluss, einen Gutachter einzuschalten, der der Gemeinde zur Seite steht.