(kpa). Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass von Mittwoch, 15. März, bis zum 30. Juni die Brut- und Setzzeit gilt. Hiermit verbunden ist der Appell an...
BISCHOFSHEIM. (kpa). Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass von Mittwoch, 15. März, bis zum 30. Juni die Brut- und Setzzeit gilt. Hiermit verbunden ist der Appell an alle Hundehalter, Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, damit es zu keiner Beeinträchtigung von Wildtieren kommt.
In dieser Zeit brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe auf Wiesen und Weiden, an Wegesrändern, in Hecken und Gebüschen, so die Gemeinde. Rehe sind trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt. Deshalb sind in dieser Zeit Wildtiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit eingeschränkt. Hunde können zur Gefahr für die wild lebenden Tiere und deren Nachwuchs werden, wenn sie unkontrolliert herumlaufen. Nur durch Berührung eines Jungtieres, das noch keinen Eigengeruch hat, werden diese oft von den Elterntieren verstoßen. Bodenbrüter können von ihren Nestern vertrieben werden und hinterlassen ihre Eier oder Küken ungeschützt. Deshalb sollen Halter sicherstellen, dass sie ihre Hunde unter Kontrolle haben und anleinen.
Weitere Informationen gibt es unter 06144-40428 (Jens Rübeling) oder per E-Mail an ordnungsamt@bischofsheim.de.