BIEBESHEIM - Videoüberwachung im Bereich der Unterführung Bahnhofstraße – mit ihrer Installation möchte die CDU-Fraktion Biebesheim für mehr Sicherheit sorgen und hat in die Gemeindevertretung einen Antrag eingereicht, der um Prüfung der entsprechenden Möglichkeiten bat.
Die Unterführung werde rund um die Uhr genutzt, so die Begründung von Fraktionssprecher Gerhard Geipert, „also auch von vielen Frauen, Kindern und Behinderten“. Die Überwachung biete diesem Personenkreis einen gewissen Schutz und helfe gleichzeitig, Vandalismus zu verhindern.
Der Vorschlag fand – wie bereits in den Ausschüssen – wenig Unterstützung. Die SPD hielt ihn für unnötig und warf die Frage nach den Kosten auf. Albert Lautenschläger wies für die Grünen darauf hin, dass es einige Grundvoraussetzungen für die Einrichtung einer Videoüberwachung gebe, die in einem Flyer der hessischen Polizei nachzulesen seien. Zu einem dürfe das Bedürfnis nach mehr Sicherheit nicht zur Vernachlässigung des Schutzes der Privatsphäre und zur Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben führen. Außerdem werde Videoüberwachung im öffentlichen Raum immer von Polizei oder anderen Gefahrenabwehrbehörden angeordnet. Üblich sei das jedoch nur an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten – zu denen die Biebesheimer Bahnunterführung nun wahrlich nicht gehöre – und bei starkem Publikumsverkehr. Darüber hinaus sei die Genehmigung für die Überwachung zeitlich begrenzt und müsse danach erneut überprüft werden. Hinzu komme, dass die Gemeinde die Kosten für Anschaffung und Unterhaltung der Anlage tragen müsse.
Mit lediglich sechs Ja-Stimmen (fünf CDU-Abgeordnete und ein Freier Wähler) wurde der Antrag der Christdemokraten abgelehnt.