Landkreis Gießen: 19 Corona-Neuinfektionen bislang im Juli

aus Coronavirus-Pandemie

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Die Gesundheitsminister haben beschlossen, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten künftig bei ihrer Ankunft an deutschen Flughäfen auf das Coronavirus testen lassen können - freiwillig und kostenlos. Symbolfoto: dpa

Die Infektionszahlen im Landkreis Gießen steigen an. Während es im ganzen Juni nur sechs neue Fälle gab, sind es im Juli schon 19. Bis auf einen sind alle Betroffenen...

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. Kreis Giessen (red/vb). Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Gießen steigt an. Während es im ganzen Monat Juni nur sechs Neuinfektionen gab, waren es seit 1. Juli schon 19 (Stand 23. Juli). Wie Kreispressesprecher Dirk Wingender dazu berichtete, handelt es sich bei 18 der 19 Personen um Reiserückkehrer oder deren Kontaktpersonen. Derzeit gebe es zehn aktive Fälle, eine Person muss im Krankenhaus behandelt werden. 255 Personen gelten als genesen, vier Verstorbene sind zu beklagen.

Wingender berichtete, dass sich die Reiserückkehrer nicht nur in den Risikogebieten aufgehalten hätten, sondern dass es auch aktuell Betroffene gebe, die aus Australien oder den Niederlanden zurückgekehrt seien.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Landkreis in einer Pressemitteilung: Wer aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehrt, sollte sich ausnahmslos und umgehend nach der Rückkehr beim Gesundheitsamt melden. Die Corona-Verordnungen des Landes sehen bereits entsprechende Regelungen für Reiserückkehrer vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. Dies sorgt bei vielen Reisenden für Informationsbedarf, so eine Zwischenbilanz des Hygieneteams im Gesundheitsamt.

Derweil haben die Gesundheitsminister am Freitag beschlossen, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten künftig bei ihrer Ankunft an deutschen Flughäfen auf das Coronavirus testen lassen können - freiwillig und kostenlos.

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Laut Landesverordnung müssen Personen, die aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet einreisen, sofort und ohne Umweg nach Hause und sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Außerdem sind sie verpflichtet, sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Von dieser Pflicht ausgenommen sind nach der Landesverordnung Personen, die mit einem gültigen ärztlichen Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorweisen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Coronavirus-Infektion bestehen. Grundlage muss dabei eine vorherige Testung sein.

Nur Momentaufnahme

Gerade hier gebe es in Zusammenhang mit den an Flughäfen angebotenen Tests Raum für falsche Interpretationen, erklärt Dr. Anja Hauri, Leiterin des Sachgebiets Hygiene im Kreisgesundheitsamt. Denn ein einmaliger Test sei immer nur eine Momentaufnahme. Auch bei einem einmaligen negativen Ergebnis sei nicht ausgeschlossen, dass eine Person sich infiziert hat - die Viruslast aber noch nicht so groß war, dass die Infektion nachweisbar war. "Auch im Zeitraum nach dem Test und bis zur Einreise nach Deutschland kann eine Ansteckung erfolgen", sagt Hauri.

Landrätin Anita Schneider (SPD) appelliert an alle Reisenden - auch Urlauber innerhalb Deutschlands oder der EU - sich regelmäßig über die Situation vor Ort zu informieren und auch unterwegs Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Das Gesundheitsamt bittet alle Personen, die aus Risikogebieten oder Gebieten mit örtlich begrenzten hohen Fallzahlen zurückkehren, sich ausnahmslos und umgehend telefonisch zu melden. In der Beratung können alle weiteren Fragen geklärt werden. Das Gesundheitsamt ist zu erreichen unter 0641/9390-3560 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr, Samstag 11 bis 15 Uhr) oder per E-Mail an hygiene@lkgi.de.