Weiterstädter zu vier Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs...

Vor dem gestrigen Urteil am Landgericht: der Vorsitzende Richter Jens Aßling, der Angeklagte und Rechtsanwalt Steffen Lindberg (von links). Foto: Marc Wickel

Das Landgericht Darmstadt hat am Montag einen 50 Jahre alten Weiterstädter wegen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Der vollauf geständige Angeklagte hatte in...

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WEITERSTADT. Das Landgericht Darmstadt hat am Montag einen 50 Jahre alten Weiterstädter wegen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Der vollauf geständige Angeklagte hatte in den Jahren 2011 und 2012 die damals elf bis zwölf Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hatte sich im Oktober 2016 selbst angezeigt, nachdem die damals 16-jährige ihrer Mutter von den Taten erzählt hatte. Im Ermittlungsverfahren hatte die Geschädigte zudem von Vergewaltigungen berichtet, die der Angeklagte dann einräumte.

Mit dem Urteil folgte die 10. Kammer der Staatsanwaltschaft und der Vertreterin der Geschädigten, die Nebenklägerin war. Staatsanwalt Thomas Betten und Rechtsanwältin Angela Gräf-Bösch hatten auf vier Jahre Haft plädiert.

Vier Vergewaltigungsfälle

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"Aus dem anfänglichen 'wir kuscheln auf der Couch' ist es weiter gegangen", hatte Angela Gräf-Bösch erinnert. Dabei sei das Vertrauen der Elfjährigen "aufs Übelste missbraucht" worden. Aber ihre Mandantin habe vier Jahre lang nichts gesagt, weil sie Angst gehabt habe, dass ihr niemand glaube. Sie befürchtete, die neue Familie zu zerstören, erklärte die Anwältin. Erst eine Freundin habe ihrer Mandantin gesagt, dass sie die Taten nicht so stehen lassen könne.

Verteidiger Steffen Lindberg hatte auf zwei Jahre Haft, auszusetzen zur Bewährung plädiert. Plus Auflagen wie Therapie, 10.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahre Bewährungsdauer. Er hatte an die Selbstanzeige, das Geständnis und an den (vom Opfer abgelehnten) Täter-Opfer-Ausgleich erinnert.

"Es sind vier Delikte begangen worden", sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling und erinnerte daran, dass es bei den acht verurteilten Fällen um Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Kindesmissbrauch und Körperverletzung ging sowie bei vier Fällen davon um Vergewaltigung.

"Pädophile Nebenströmung"

2011 waren der Angeklagte und die Mutter der Geschädigten zusammengezogen, beschrieb der Richter. "Spätestens ein halbes Jahr danach begingen Sie die Taten. Und das ging über nahezu eineinhalb Jahre", sagte er zum Angeklagten. "Aber eine entscheidende Frage konnte nicht geklärt werden", so der Richter, "wie konnte es dazu kommen?" Der Fünfzigjährige, der seit Oktober 2016 fast 30 Therapiegruppenstunden hatte, bestritt, pädophil zu sein. Sein Psychoanalytiker, der am Montag ausgesagt hatte, sah die Handlungen allerdings als "pädophile Nebenströmung".

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"Ihr Verteidiger hat das für sie rausgeholt, was rauszuholen war", sagte der Richter. Das Gericht sah die Selbstanzeige positiv. "Sie haben sich aber erst offenbart, als es herausgekommen war", erklärte Jens Aßling.

"Und sie hatten nicht alle Taten vollständig dargelegt", erinnerte er an die erst später eingeräumten Vergewaltigungsvorwürfe. Auch habe er diese noch nicht seinem Therapeuten und der Mutter gesagt.

"Fassungslos" sei man, dass der Angeklagte und die Mutter der Geschädigten noch zusammenlebten, sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. "Solange Sie in der Familie sind, wird es zwischen Mutter und Tochter keine vernünftige Beziehung geben."