Vier Angeklagte aus Reinheim, Groß-Gerau, Bensheim und Riedstadt werden vom Landgericht Darmstadt zu Gefängnisstrafen verurteilt.
OBER-RAMSTADT/REINHEIM. Für den 22 Jahre alten Reinheimer Mandanten des Rechtsanwalts Manfred Döring ging es am Freitag um Haft- oder Bewährungsstrafe. Der bislang nicht vorbestrafte, berufstätige junge Mann stand seit Ende Februar zusammen mit drei Männern aus Bensheim, Groß-Gerau und Riedstadt vor dem Darmstädter Landgericht. Wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung.
Die Männer hatten laut Anklage, bei unterschiedlichen Tatanteilen, am 3. November 2019 einen Mühltaler entführt, geschlagen, ihm Verbrennungen zugefügt und sollen ihm gedroht haben, ihm einen Finger abzuschneiden, wenn er ihnen nicht 10 000 Euro gibt. Straftaten, mit denen selbst einem nicht vorbestraften Angeklagten Freiheitsstrafen drohen, weil der Strafrahmen bei mindestens drei Jahren beginnt.
Die einzige Chance für den Reinheimer Mechaniker war eine Strafrahmenverschiebung. Sollte das Gericht die Entführung und Erpressung des 24 Jahre alten Mühltalers und die Körperverletzungen, die ihn auch der Reinheimer zugefügt hatte, als minderschweren Fall sehen, wäre eine Bewährungsstrafe möglich. Weil dann der Strafrahmen bei zwei Jahren beginnt.
Für eine Strafmilderung hatte der Angeklagte zusammen mit Verteidiger Döring einiges unternommen. Der Reinheimer legte ein volles Geständnis ab, was strafmildernd zu berücksichtigen ist. Zudem hatte er im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs um Entschuldigung gebeten, dem Geschädigten 4000 Euro Schmerzensgeld gezahlt und auf 3500 Euro Schulden verzichtet, die der Mühltaler bei ihm nachweislich hatte. Die er aber mit Gewalt am 3. November eintreiben wollte.
Aber einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe entkam der 22-Jährige dennoch nicht. Das Landgericht Darmstadt verurteile alle vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Damit folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, die auf Haftstrafen ohne Bewährung plädiert hatte.
„Man kann sich nicht einfach freikaufen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff in der Urteilsbegründung. Zwar sah die Kammer die Taten des Reinheimers als minderschweren Fall, schloss aber mit drei Jahren und drei Monaten Haft eine Bewährungsstrafe aus. Die Art und Weise wie der Reinheimer zusammen mit dem 37 Jahre alten Angeklagten aus Groß-Gerau gegen ihr Opfer vorgegangen war, sei zu viel für eine Bewährungsstrafe.
Als Haupttäter sah das Gericht den Groß-Gerauer, den es zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilte. Er sei die treibende Kraft gewesen, erinnerte das Gericht. Der teilgeständige Groß-Gerauer hatte den Angeklagten aus Bensheim überredet, den Geschädigten mit Aussicht auf einen Drogendeal ans Ober-Ramstädter Rondell zu locken, um ihn von dort in eine Hütte nach Georgenhausen zu verschleppen. Der 39 Jahre alte Bensheimer wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einem Jahr Haft verurteilt. Und eineinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub bekam der 32 Jahre alte Riedstädter, der Schmiere gestanden hatte. Für beide gab es wegen ungünstiger Sozialprognose (Drogenkonsum) keine Bewährungsstrafe.
Eine Chance für den 22-Jährigen gibt es aber doch noch. Das Gericht befürwortete, dass er in den offenen Strafvollzug kommt, um weiter seiner Arbeit nachgehen zu können. Allerdings entscheidet darüber die jeweilige Justizvollzugsanstalt.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.