Gemeindevertreter geben Entscheidung über die Sicherung des Teiches an Bürgermeister Willi Muth zurück. Ein Gutachten zeigt dringenden Handlungsbedarf, es könnten Kinder ertrinken.
TRAISA. Ein Metallzaun säumt seit dieser Woche den Vogelteich in Traisa entlang des alten Rundholzzauns. Ein Gutachten hatte ergeben, dass hier Handlungsbedarf zur Verkehrssicherung bestehe. Die Gemeindevertretung hat allerdings jüngst das Thema Verkehrssicherung am Vogelteich an Bürgermeister und Gemeindevorstand zurückgegeben mit der Anmerkung, dass „der Vogelteich nach Möglichkeit in seinem jetzigen Zustand, also mit einem Geländer aus Rundhölzern, belassen werden“ soll.
Bürgermeister legte Widerspruch ein
Gegen diesen Beschluss hat der Bürgermeister jetzt Widerspruch eingelegt. Das bestätigte der Erste Beigeordnete Wilfried Hahn (Grüne), der Willi Muth (FDP) während dessen Urlaub vertritt, gegenüber dieser Zeitung.
Weil das Anliegen „von öffentlichem Interesse“ sei, habe der Bürgermeister die Entscheidung in die Gemeindevertretung eingebracht und „um Einvernehmen herzustellen und eine Umsetzung zu finden, die allgemein akzeptiert ist“, erklärt Hahn. Der Beschluss der Gemeindevertretung mit der Anmerkung, die Umzäunung am Teich so zu belassen, wie sie ist, widerspreche dem Gutachten, das Willi Muth in Auftrag gegeben hat und nun vorliegt. Anlass war der Fall aus dem nordhessischen Neukirchen, wo 2016 drei Kinder in einem Dorfteich ertrunken waren und der dortige Bürgermeister 2020 haftbar gemacht und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Gefahr vor allem für kleine Kinder
Das Gutachten zum Vogelteich bestätigte eine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde und stellte umgehenden Handlungsbedarf fest, denn der Teich weise demnach Gefahrenstellen für Kinder und Jugendliche, vor allem für kleinere Kinder, aus. Der Rundholzzaun biete laut Gutachten weder für Kinder noch für Jugendliche eine Barriere. Geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen seien ein 1,25 Meter hoher Holz-, Metall- oder Maschendrahtzaun zu den Wegen hin, eine Absicherung am Aus- und Überlaufbauwerk sowie Schilder in ausreichender Zahl mit Schrift und Warn-Piktogrammen.
Der Gemeindevorstand schlug einen Stabgitterzaun vor, bis dahin sollte vorläufig ein Bauzaun aufgestellt werden. Der Klima-, Umwelt- und Bauausschuss forderte jedoch „weniger einschneidende Maßnahmen“, wie etwa das Abflachen des Ufers. Nichts von alledem wurde in der Gemeindevertretung beschlossen.
Bürgermeister könne und müsse direkt handeln
Davon, dass der Bürgermeister allein hier in der Haftung sei und die Verkehrssicherung durchzuführen habe, ist Thomas Hölscher überzeugt. „Er braucht hier die Gemeindevertretung nicht“, meint der Vorsitzende der CDU-Fraktion. Muth wolle laut Hölscher „eine unpopuläre Entscheidung an die Gemeindevertretung abwälzen“. Aus seiner Sicht sei auch „der Gutachter falsch gewählt“. Dass der Bürgermeister Widerspruch eingelegt hat, versteht Hölscher nicht: „Wir haben ihm doch eine Greencard ausgestellt, er hat jetzt völlig freie Hand.“ Zudem müssten dann auch die anderen offenen Gewässer in Mühltal betrachtet werden: „Wir wollen verhindern, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird.“
Mit dem Widerspruch muss sich jetzt erst einmal der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Rainer Steuernagel (CDU), befassen. Er will beim Hessischen Städte- und Gemeindebund prüfen lassen, inwiefern der Beschluss der Gemeindevertretung „das Recht verletzt“, wie es im Widerspruch heiße, sagt er. In jedem Fall komme die Sache im September wieder auf die Tagesordnung. Wenn die Gemeindevertretung bei ihrem Beschluss bleibe, müsste die Sache zum Verwaltungsgericht, so Steuernagel. „Rechtliche Schritte sollen vermieden werden“, sagt Hahn. Er sei zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr eine Lösung gefunden werde.