Sieben Jahre Haft wegen Sexualdelikten und Körperverletzung...

Rund um die Groß-Umstädter Winzerfeste 2015 und 2016 hat ein 35-jähriger Mann eine Frau vergewaltigt und eine Frau sexuell genötigt. Das Gericht hat ihn zu eine Haftstrafe verurteilt. Archivfoto: Karl-Heinz Bärtl.

Zu sieben Jahren Haft hat das Landgericht Darmstadt einen 35-jährigen Mann aus Groß-Umstadt wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt.

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GROSS-UMSTADT/DARMSTADT. Zu sieben Jahren Haft hat das Landgericht Darmstadt einen 35 Jahre alten Mann aus Groß-Umstadt wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt. Der aus Eritrea stammende Mann war angeklagt, 2015 und 2016 in Groß-Umstadt im Umfeld des Winzerfestes und einer Ü-30-Party drei Frauen vergewaltigt zu haben.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Auf siebeneinhalb Jahre Haft hatten Staatsanwältin Karin Pons und die Vertreterinnen der Nebenklägerinnen, Angela Gräf-Bösch und Annette Vester-Weber, am Ende Prozesses plädiert, der bereits seit Juli lief. Verteidiger Manfred Döring hatte kritisch auf die DNA-Gutachten geblickt und auf Freispruch plädiert, ersatzweise auf eine Haftstrafe nicht über drei Jahre.

Zwischen 2014 und 2016 war es in Groß-Umstadt im Umfeld des Winzerfests oder nach Ü30-Partys zu fünf sexuellen Übergriffen durch jeweils einen dunkelhäutigen Täter gekommen. Drei davon aus den Jahren 2015 und 2016 hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last gelegt.

Verurteilt wurde der Angeklagte, der die Taten bestritt, schließlich für die zwei Taten während zweier Winzerfeste: eine Vergewaltigung mit Körperverletzung in der Nacht zum 20. September 2015, sowie eine sexuelle Nötigung mit Körperverletzung ein Jahr später. Dabei wurden DNA-Spuren sichergestellt, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten stammten. Das war das Resultat einer DNA-Reihenuntersuchung, an der der Angeklagte freiwillig teilgenommen hatte.

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Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Tat

Bei einer Tat nach einer Ü-30-Party im November 2015 war für das Gericht nicht ausreichend bewiesen, dass der Angeklagte auch der Täter war, weswegen er in diesem Fall freigesprochen wurde. In dem Fall gab es zwar eine Faserspur, aber die reichte dem Gericht nicht. Auf dem Blazer der Geschädigten waren Fasern eines Kapuzenpullis gefunden worden, wie ihn auch der Angeklagte hatte. Aber es gab keine Blazerfasern auf dem Pulli des Angeklagten.

Vor seinen sexuellen Übergriffen hatte der Angeklagte seine Opfer zuerst von hinten gepackt und gewürgt, was das Gericht als Körperverletzungen wertete. "Wir haben selten ein Opfer gesehen, dass so von einer Tat beeinträchtigt war", sagte Richter Daniel Kästing und blickte auf die Aussage der Studentin, die 2015 angegriffen worden war. Die junge Frau, die glaubte zu Tode gewürgt zu werden, habe unter anderem eine Essstörung entwickelt, erinnerte der Richter.

Auch die Frau, die ein Jahr später sexuell genötigt wurde, habe die Tat nicht weggesteckt, so Daniel Kästing. Sie sei mehr als neun Monate arbeitsunfähig gewesen und gehe noch heute sehr ungern aus dem Haus, hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung erklärt.