Im Mordprozess gegen ein "Killer-Paar" hat das Landgericht Darmstadt die beiden Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die...
DARMSTADT/DIEBURG. Die 38 Jahre alte Angeklagte Jana F. aus Reinheim fängt an zu zittern. Gerade eben hat der Vorsitzende Richter das Urteil für sie und ihren 28 Jahre alten Ex-Freund Denny M. aus Ober-Ramstadt verkündet: Lebenslang wegen Mordes aus Habgier. Ende des fatalen Zieles, "Killer-Paar" wie im Kino und Internet zu werden.
Nach Überzeugung des Landgerichts Darmstadt hatten die Angeklagten am 24. März 2017, damals noch verliebt, die Arg- und Wehrlosigkeit einer 81 Jahre alte Dieburgerin ausgenutzt, um an Geld und Wertsachen zu kommen. Die Frau war Nachbarin der Mutter des Angeklagten und wurde mit elf Messerstichen umgebracht. Einige Tage nach der Tat flüchteten die beiden mit dem Auto nach Spanien, wo sie festgenommen werden konnten.
"Es gab keine andere Möglichkeit, als beide Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Mordes zu verurteilen", sagte Vorsitzender Volker Wagner in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Damit folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Ober-Ramstädters hatte auf Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie plädiert. Sein Mandant hatte die Tat gestanden und später auch seine Ex-Freundin belastet. Er war zuvor wegen psychischer Probleme in Groß-Umstadt in klinischer Behandlung gewesen, wo sich die Angeklagten kennengelernt hatten. Die Frau wurde dort wegen ADHS und einem Alkoholproblem behandelt. Der Anwalt der Reinheimerin hatte auf Freispruch plädiert. Die 38-Jährige hatte bestritten, dabei gewesen zu sein und zugestochen zu haben.
Angeklagte beschuldigte ihren Freund nicht
Das Gericht glaubte der Frau nicht. Dazu reichten schon die feststehenden Tatsachen, sagte der Richter. Unstreitig sei, dass die Reinheimerin dem Angeklagten zur Flucht verholfen habe. Sie hatte ihn nach der Tat in ihrem Auto mitgenommen. Dass der Angeklagte am Tatort war, zeigte sein Blut auf der Straße und in der Wohnung. Er hatte sich beim Zustechen an der Hand verletzt.
Am Tag darauf besuchte das Paar die Mutter des Angeklagten, denn die Polizei ermittelte im Haus wegen des Mordes. Polizisten befragten die Mutter, schilderte Volker Wagner, die Angeklagte sprach auch mit den Beamten, aber sie beschuldigte nicht ihren Freund.
"Einen Tag später macht sie sich mit dem Angeklagten auf die Flucht nach Spanien", blickte der Vorsitzende aufs Nachtatverhalten. Und suchte im Internet nach einem Land, das nicht nach Deutschland ausliefert.
Reinheimerin für weiteren Mord verantwortlich?
Volker Wagner wies auch auf die Aussage eines früheren Lebensgefährten der Angeklagten hin. Den hatte sie am Tatabend in Darmstadt-Wixhausen besucht und gesagt, dass sie etwas Schlimmes getan und jemand erstochen habe. Auch habe sie davon gesprochen, jetzt Serienmörderin zu sein. Über eine Serienmörderkarriere hatte auch ein Mitgefangener des Ober-Ramstädters berichtet. Der Angeklagte habe ihm erzählt, sie seien von der TV-Reihe "Killer-Paare" beeindruckt gewesen. "Das Internet bietet viel Versuchung", sagte der Richter, "diesen Versuchungen sind die beiden Herrschaften erlegen."
Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Darmstadt vom Amtsgericht Dieburg gegen die Reinheimerin ein Haftbefehl wegen Mordverdachts erging. Sie wird beschuldigt, im Jahr 2006 in der Schweiz in einer Klinik, in der sie als Krankenschwester arbeitete, einen Patienten mit einer Überdosis Insulin umgebracht zu haben. Nach einiger Zeit in U-Haft sei das Verfahren gegen sie seinerzeit eingestellt worden.