Plädoyers im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in Rimbach. Angeklagt ist ein 49 Jahre alter Mann.
RIMBACH. (mawi). Eine Doppelstrategie hatten die Verteidiger am Donnerstag in ihren Plädoyers im Prozess um eine Mehrfachvergewaltigung in Rimbach eingeschlagen. Ihr 49 Jahre alter Mandant ist angeklagt, seine 54 Jahre alte Ex-Freundin am Morgen des 1. März 2017 in der noch gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben.
Die Frau lüge, war der eine Punkt, den die Verteidiger Klaus Kaczmaryk und Andreas Sanders geltend machten. Der zweite Argumentationsstrang war, dass wenn die Frau keinen Geschlechtsverkehr wollte, der Mandant dies nicht habe erkennen können; was dann aber nicht strafbar sei. Weswegen die Verteidiger auf Freispruch plädierten.
„Die Frau hat uns angelogen“, sagte Verteidiger Andreas Sanders und zählte Aussagen auf, in denen sich die mutmaßlich Geschädigte mehr oder weniger widersprach. „Sie dichtet angebliche sexuelle Handlungen dazu, die sie detailreich schildert“, nannte er ein Beispiel. „Erst als sie vom Vorsitzenden darauf hingewiesen wurde, ruderte sie zurück.“ Bei der Polizei habe sie gesagt, dass man sich nicht geküsste habe, erinnerte Sanders, aber bei einer Ärztin habe sie dann Küsse bestätigt. Sanders erinnerte zudem an Aussagen der Frau bei der Polizei, die man so verstehen könnte, dass sie teilweise der aktive Part gewesen war. Auf der anderen Seite hätten sich Details, die der Angeklagte genannte hatte, als Wahrheiten erwiesen.
Rechtsanwältin Angela Gräf-Bösch, die die 54-Jährige in der Nebenklage vertritt, sah kein Motiv für ihre Mandantin, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten. Der Angeklagte habe im April 2017 ausziehen wollen, erinnerte sie. Sie habe ihn auch zuerst nicht anzeigen wollen, betonte die Anwältin. „Es war ja so, dass andere gesagt haben, das könne sie nicht so stehen lassen.“ Deswegen habe sie am 1. März auch nicht mit ihrem Handy die Polizei angerufen.
Angela Gräf-Bösch sah hingegen im Aussageverhalten des Angeklagten bei der Polizei einen deutlichen Hinweis, dass ihm klar war, dass er seine Ex-Freundin vergewaltigt habe. Auf den Vorwurf, er sei wegen Vergewaltigung festgenommen worden, habe er sofort gewusst, dass es um seine Ex-Freundin gehe.
Dass die Aussagen ihrer Mandantin nicht überall konstant waren, treffe zu, räumte Angela Gräf-Bösch ein. „Es gab Abweichungen, aber das spricht dafür, dass ihre Aussage eben nicht auswendig gelernt war.“ Weiterhin erinnerte sie daran, dass der Angeklagte gegenüber einer damaligen Freundin in Bickenbach übergriffig geworden sei. Diese Frau habe auch nicht über das Beziehungsende diskutieren wollen und sei dann an den Händen festgehalten und in die Couch gedrückt worden. Wie Staatsanwältin Sybille Wünsche-Kegel hatte die Rechtsanwältin auf drei Jahre und fünf Monate Haft plädiert.
Der Prozess wird am 18. Dezember um 9 Uhr fortgesetzt.