In Rimbach war der Fahrer eines Elektrorollers deutlich zu schnell unterwegs. Auf ihnen kommen nur Strafen wegen mehrerer Vergehen zu.
RIMBACH/MÖRLENBACH. (red). Was vermutlich als Spaß gedacht war, hat für den Fahrer eines Elektrorollers ernste Konsequenzen. Wie die Mörlenbacher Ordnungsbehörde jetzt mitteilt, war dieser am späten Abend des 20. August in Rimbach auf der Bundesstraße 38 unterwegs und verstieß dabei mehrfach gegen das Tempolimit.
Zu diesem Zeitpunkt war dort der mobile Blitzer der Ordnungspolizei postiert, im Weschnitzal auch als „Johnny“ bekannt. Der blitzte innerhalb kurzer Zeit nicht weniger als viermal. Fotografiert wurde der Fahrer des sogenannten Elektrokleinstfahrzeugs mit Geschwindigkeiten von 80,77, 73 sowie 61 Stundenkilometern.
Laut Ordnungsbehörde ging der Fahrer offenbar davon aus, dass er nicht erwischt würde – schließlich sind an dem Fahrzeug keine Kennzeichen angebracht. Doch die Beamten der Ordnungspolizei konnten den Angaben zufolge „recht schnell die Person auf dem Fahrzeug identifizieren“. Diesen erwartet nun nicht nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch ein Strafverfahren. Denn das im öffentlichen Verkehrsraum gefahrene Fahrzeug habe für eine Straßennutzung keine Betriebserlaubnis und somit auch keine Versicherungsbescheinigung. Des Weiteren verstößt der Nutzer damit auch gegen die Abgabeverordnung des Kraftfahrsteuergesetzes. Zuletzt komme womöglich noch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ in Betracht.
Zum Alter des Temposünders wollte die Behörde auf Nachfrage keine Angaben machen. Allgemein gelte, dass der Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs mindestens 14 Jahre alt sein muss, wenn er dieses im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen, die schneller als 20 Stundenkilometer fahren können, ist für den öffentlichen Straßenverkehr derzeit nicht vorgesehen.