In der Verhandlung am Darmstädter Landgericht wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Rimbach werden zwei Zeugen gehört. Eine Aussage wird dabei postwendend korrigiert.
RIMBACH/DARMSTADT. „Es waren sehr abenteuerliche Vorwürfe“, sagt der Zeuge über Gerüchte, die nach der Tat im Ort die Runde machten. „Das passte nicht zum Angeklagten.“ Im Verfahren um eine mutmaßliche Vergewaltigung am 1. März 2017 in Rimbach wurden am Mittwoch im Darmstädter Landgericht weitere Zeugen aus dem Umfeld des 49 Jahre alten Angeklagten gehört.
Laut Staatsanwaltschaft waren die Frau und der Angeklagte seit September 2016 nicht mehr zusammen, aber wohnten noch in einem Haus; in getrennten Zimmern. In der Nacht auf den 1. März 2017 soll der Angeklagte seine Ex-Partnerin – die als Nebenklägerin im Verfahren dabei ist – mehrfach vergewaltigt haben. Folgt man dem Angeklagten, hatten sich die beiden am Abend vorher zwar gestritten, aber der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Der Fall war vor einem Jahr schon einmal verhandelt worden. Aber der Bundesgerichtshof hatte das Urteil (dreieinhalb Jahre Haft) wegen eines Formfehlers aufgehoben, sodass seit Ende Oktober der Fall komplett neu verhandelt wird.
Der Zeuge am Mittwoch überraschte die Richter teilweise mit sehr konkreten Erinnerungen. So schilderte der ehemalige Kollege des Angeklagten, er habe ihn und die mutmaßlich Geschädigte noch am 24. Februar 2017 „Händchen in Händchen“ gehen sehen. „Das Datum kam aber wie aus der Pistole geschossen“, kommentierte der Vorsitzende Richter Daniel Kästing die Aussage. Einen Moment später stellte sich heraus, dass der Zeuge noch weitere Daten notiert hatte. „Ein bisschen vorbereiten tut man sich schon“, erklärte er.
Eine ehemalige Freundin des Angeklagten schilderte, dass sie ihn in der Untersuchungshaft besucht habe. Dort habe er ihr den Ablauf in der Tatnacht erzählt, sagte die Zeugin und schilderte im Wesentlichen das, was der Angeklagte ausgesagt hatte. Dabei stellte sich ein Widerspruch zum ersten Prozess heraus, wie die Nebenklägerinnenanwältin Angela Gräf-Bösch herausarbeitete. Damals hatte die Ex-Freundin auf Nachfrage des damaligen Gerichts verneint, dass bei einem Gefängnisbesuch über die Tat gesprochen worden sei.
Eine Aussage wird korrigiert
Woraufhin der Vorsitzende Richter Kästing die Zeugin daran erinnerte, dass eine falsche Zeugenaussage mit Haft ab drei Monaten bestraft werden könne. „Gibt es etwas, was Sie korrigieren möchten?“, fragte er. Solange sie noch nicht aus dem Zeugenstand entlassen sei, habe sie noch die Chance, ihre Aussage zu korrigieren. „Ich frage das nur einmal“, warnte sie der Richter.
Woraufhin die Zeugin zurückruderte. „Dann habe ich das falsch ausgedrückt“, sagte sie. „Die Details hat er nicht im Gefängnis geschildert“, es habe ja noch ein Justizbeamter dabei gesessen.
Der Prozess wird am 29. November um 9 Uhr fortgesetzt.