Am Ende schenkte das Gericht der Version des Opfers Glauben. Demzufolge war die Frau von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden. Deshalb verurteilte das Landgericht Darmstadt einen...
DARMSTADT/RIMBACH. Am Ende schenkte das Gericht der Version des Opfers Glauben. Demzufolge war die Frau von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden. Deshalb verurteilte das Landgericht Darmstadt Mittwoch einen 47 Jahre alten Mann aus Rimbach zu drei Jahren und fünf Monaten Haft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 54 Jahre alte Ex-Freundin in der Nacht vom 28. Februar auf den 1. März dieses Jahres dreimal vergewaltigt hatte. Mit dem Urteil blieb die Kammer etwas unter der Forderung der Darmstädter Staatsanwaltschaft, die auf drei Jahre und neun Monate plädiert hatte. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, da ihr Mandant erklärt hatte, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden hätten. Diese Version wird im Urteil verworfen.
Der Angeklagte und die Frau waren ein Paar und wohnten seit 2014 zusammen, zeichnete der Vorsitzende Richter Dr. Christoph Trapp die Vorgeschichte in der Urteilsbegründung nach. Aber die Beziehung hatte sich 2016 auseinandergelebt, und Ende des Jahres habe die Geschädigte gewollt, dass der Angeklagte sich eine eigene Wohnung sucht.
Im Februar 2017 kam dazu, dass die Geschädigte alleine Urlaub gemacht und einen neuen Mann kennengelernt hatte, so das Gericht. Der Angeklagte habe schließlich eine Wohnung für den 1. April in Aussicht gehabt, aber die Beziehung fortsetzen wollen, so Christoph Trapp. "Den Abend des 28. Februars hatte er zur Versöhnung auserkoren, aber da kam ihm das Telefonat der Frau mit dem neuen Freund in die Quere." Somit sah das Gericht, dass der Angeklagte eine außergewöhnliche Situation gekommen sei, in der er sogenannten "Abschiedssex" gefordert habe. Die Freundin habe diesen aber mit den Worten "Nein, ich kann das nicht", abgelehnt erinnerte der Richter an die Aussage der Frau. Womit auch eindeutig gewesen sei dass die Frau keinen Geschlechtsverkehr wollte, zumal sie auch zweimal flüchten wollte.
Der Geschädigten gelang es aber schließlich, über den Balkon die Wohnung zu verlassen und zu einem Nachbarn zu flüchten, sagte der Vorsitzende Trapp. Der Nachbar und dessen Aussage war für das Gericht auch ein Hinweis darauf, dass die Version der Frau die Wahrheit war. "Der Zeuge berichtete, das eine vollständig desolate und aufgelöste Frau vor seiner Tür stand", erinnerte Christoph Trapp. Das Gericht schloss auch aus, dass die Geschädigte dem Nachbarn etwas vorgespielt hatte, da sie ein konstantes Aussageverhalten bei der Polizei, im Krankenhaus und bei Freunde gezeigt habe.
Die Kammer habe auch geprüft, ob die Ex-Freundin ein Motiv gehabt haben könnte, den Angeklagten mit einer Falschaussage zu belasten, um ihn los zu werden. Aber da geplant war, dass er zum 1. April auszieht, war das für die Kammer kein Motiv. Auch die Eifersucht, die Zeugen geschildert hatten, mag vorhanden gewesen sein, so Trapp, aber da sie einen neuen Freund hatte, ergebe das auch keinen Sinn.
Der Angeklagte war am 1. März vorübergehend festgenommen worden, was das Amtsgericht Bensheim mit einem Haftbefehl auch bestätigt hatte. Diesen Haftbefehl hob das Landgericht auf, da das Amtsgericht die Haft mit Wiederholungsgefahr begründet hatte. Wiederholungsgefahr sah das Landgericht aber nicht, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einer einmaligen emotionalen Situation gewesen sei.
Der Angeklagte ist somit auf freiem Fuß bis das Urteil, gegen das noch Revision eingelegt werden kann, rechtskräftig wird.