Drei Jahre und fünf Monate Haft für einen 49 Jahre alten Rimbacher wegen Vergewaltigung der Ex-Freundin.
DARMSTADT/RIMBACH. Das Landgericht Darmstadt hat einen 49 Jahre alten Rimbacher wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Damit glaubte das Gericht der Geschädigten, dass ihr Ex-Freund sie in der Nacht vom 28. Februar auf den 1. März 2017 dreimal vergewaltigt hatte. Der Angeklagte, der trotz Trennung noch im gleichen Haus wohnte, hatte hingegen erklärt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. „Ich bin unschuldig“, sagte er auch in seinem Letzten Wort.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwältin Sybille Wünsche-Kegel und der Rechtsanwältin Angela Gräf-Bösch, die die 54 Jahre alte Geschädigte in der Nebenklage vertreten hatte. Beide hatten auf drei Jahre und fünf Monate Haft plädiert, weil die Aussage der Geschädigten glaubwürdig und konsistent gewesen sei.
Angeklagter sagt, der Sex sei einvernehmlich gewesen
Die Verteidiger Klaus Kaczmaryk und Andreas Sanders hatten auf Freispruch plädiert, entweder weil die Ex-Freundin gelogen habe oder weil ihr Mandant nicht habe erkennen können, dass sie nicht wollte.
„Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte eigentlich ein friedfertiger Mensch ist“, sagte der Vorsitzende Richter Daniel Kästing in der Urteilsbegründung. Aber in der Nacht auf den 1. März 2017 habe er „die Nerven verloren“. Die Einlassung des Angeklagten, dass man sich nach einem Streit versöhnt und einvernehmlichen Sex miteinander gehabt habe, glaubte das Gericht nicht.
„Die Beziehung war gescheitert“, erinnerte der Vorsitzende Richter daran, dass die Geschädigte Mitte 2016 die Beziehung beendet habe. Da sie ihn nicht auf die Straße setzen wollte, hatte sie ihn weiter in ihrem Haus wohnen lassen, bis er eine neue Wohnung hat. Die wollte der Angeklagte im April 2017 beziehen. Da der Auszug in Sicht war, glaubte das Gericht auch nicht, dass die Geschädigte ihren Ex-Freund zu Unrecht beschuldige, um ihn loszuwerden.
Zwei Wochen vor der Tat war die Geschädigte aus einem Urlaub zurückgekehrt, in dem sie einen neuen Mann kennengelernt hatte, blickte Richter Kästing auf die Vorgeschichte. „Er musste sich anhören, wie die Geschädigte von dem Mann schwärmte.“ Und am Tatabend habe die Geschädigte mit dem Mann telefoniert, so der Richter, aber das nicht mit dem Ex diskutieren wollen. „Der Angeklagte war doppelt gedemütigt.“
Die Kammer blickte auch auf die Aussage von zwei Ex-Freundinnen des Angeklagten. Eine hatte geschildert, dass er sie angegriffen habe, weil er etwas ausdiskutieren wollte und sie nicht. Und die andere Freundin hatte berichtet, dass sie sich von ihm die Anklagevorwürfe habe erklären lassen. „Es gibt aber keinen Anlass sich einvernehmlichen Sex erklären zu lassen“, sagte Kästing.
Mit dem Urteil folgte die 15. Kammer auch der 12. Kammer, die den Fall 2017 schon einmal verhandelt hatte und ebenfalls den Angeklagten zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt hatte. Allerdings hatte die 12. Kammer die Öffentlichkeit einmal nicht korrekt ausgeschlossen. Weswegen der Bundesgerichtshof im Mai 2018 das ganze Urteil aufhob.
Der Angeklagte hatte Revision eingelegt und das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen lassen. Bei der Beweiswürdigung und dem Urteil der 12. Kammer hatte der BGH keine Rechtsfehler festgestellt.
Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch hier kann Revision eingelegt werden.