Mit Blutspuren an einer Damenhose und Damensportschuhen sowie an einem Herrenschlafanzug beschäftigte sich das Darmstädter Landgericht am vierten Verhandlungstag um die...
DARMSTADT/MÖRLENBACH. (mawi). Mit Blutspuren an einer Damenhose und Damensportschuhen sowie an einem Herrenschlafanzug beschäftigte sich das Darmstädter Landgericht am vierten Verhandlungstag um die Kindermorde von Mörlenbach. Bislang hat der 59 Jahre alte Angeklagte und Vater die Täterschaft auf sich genommen. Er alleine will erst seinen 13 Jahren alten Sohn und dann seine zehn Jahre alte Tochter mit einem Hammer erschlagen und einem Messer erstochen haben.
Am Mittwoch berichtete die DNA-Gutachterin Dr. Nadine Dohmen vom hessischen Landeskriminalamt, dass sie an einer Hose sowie an den Sportschuhen der 46 Jahre alten Mutter Blutflecken des Sohns und der Tochter nachweisen konnte. Das Blut am Schlafanzug des Angeklagten war laut die Gutachterin ebenfalls von den Kindern.
Die Tatwerkzeuge waren ebenfalls untersucht worden. „An der Klinge des Jagdmessers konnten wir fast alle Blutspuren der Tochter zuordnen“, sagte Dohmen. „Auch hier am Hammer sind die meisten Spuren dem Mädchen zuzuordnen“, sagte die Biologin und bezog sich damit auf den Hammerkopf und den Bereich mit den zwei Spitzen, die man auch Klauen nennt. Dem Sohn und dem Vater konnte die Gutachterin nur wenige Blutspuren am Hammer zuordnen.
DNA-Spuren der angeklagten Mutter habe sie an den Tatwerkzeugen nicht gefunden, sagte die Biologin. Allerdings sei das kein Beweis, erklärte sie. „Sie kann den Hammer auch in der Hand gehabt haben, ohne Spuren zu hinterlassen.“ Dass die Angeklagte den Hammer in der Hand hatte, legt ein Teilabdruck ihrer linken Handinnenfläche nahe. Den hatte eine LKA-Expertin für Fingerabdrücke auf dem Metallschaft zwischen Griff und Hammerkopf entdeckt. Allerdings kann die Zahnärztin den Zimmermannshammer irgendwann einmal angefasst haben. „Ich kann das Alter einer Spur nicht bestimmen“, erklärte die Daktyloskopin.
Der Angeklagte wird in der Untersuchungshaft zur Krisenprävention psychologisch betreut. Der Zahnarzt und seine Frau hatten, nachdem die Kinder getötet waren, erfolglos versucht, sich mit Autoabgasen zu vergiften. Allerdings waren die Kohlenmonoxidwerte im Blut der beiden „nicht eklatant hoch“, sagte ein Notarzt aus. Er vermutete, dass der Suizid misslang, weil die Garage relativ groß war und Autoabgase heutzutage vor Ausstoß gereinigt werden.
Eine Gefängnispsychologin berichtete von widersprüchlichen Angaben des Angeklagten. Anfangs hatte der 59-Jährige ausgesagt, dass er die Kinder nach der Tat nicht zugedeckt habe. Allerdings hatten die Ermittler zugedeckte Kinderleichen in den Betten gefunden. Nun habe er ihr gesagt, dass er die Decken draufgelegt habe, sagte die Gefängnismitarbeiterin.
Die Psychologin schilderte weiter, dass der Angeklagte ihr erklärt habe, aktuell nicht sterben zu wollen. „Er wolle das jetzt durchstehen“, habe er gesagt. Aber sie solle ihn nochmal fragen, wenn der Prozess vorbei sei.
Der Prozess wird am 8. Mai um 9 Uhr fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter bat die Beteiligten, sich auf die Plädoyers vorzubereiten.