Viele Jahre gab es in Lorsch keinen öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Stadt beendete ihre Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft „Wohnbau Bergstraße“,...
LORSCH. Viele Jahre gab es in Lorsch keinen öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Stadt beendete ihre Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft „Wohnbau Bergstraße“, verkaufte sogar kommunale Wohnungen in der Friedensstraße. Sozialer Wohnungsbau galt als Auslaufmodell.
Die Kehrtwende kam 2015, als auch in Lorsch der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum unübersehbar wurde. Daher fand damals auch ein Antrag der SPD in der Stadtverordnetenversammlung Zuspruch aller Fraktionen, im Stadtgebiet Gelände für den Bau von Sozialwohnungen zu eruieren.
Nach zwei Jahren Bearbeitungsdauer und einer erneuten Anfrage der SPD steht nun fest, dass aktuell für den Bau einer größeren Zahl weiterer Sozialwohnungen am besten Standorte des sozialen Wohnungsbaus in der Hügelstraße sowie in der Lagerhausstraße in Betracht kommen. In beiden Fällen ist die Genossenschaft Wohnbau Bergstraße, deren Mitglied die Stadt zwischenzeitlich wieder geworden ist, Kooperationspartner der Kommune.
In einer Auflistung untersuchter Standorte für den sozialen Wohnungsbau, die von der Stadtverwaltung erstellt wurde, heißt es zum Standort Hügelstraße 44 bis 66: „Hier besteht die Möglichkeit, weiteren Wohnraum für sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Die Wohnbau Bergstraße ist informiert und prüft die technische Umsetzung.“ Zum Standort Lagerhausstraße 26 bis 30 ist vermerkt: „Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die ein- und zweigeschossigen Gebäude aufzustocken.“ An diesem Standort sind Überlegungen offenkundig schon konkret, erwartet die Stadt doch zeitnah von der Wohnbau ein Konzept.
In der Lagerhausstraße errichtet die Wohnbau-Tochter Christophorus Wohnheime auf einem benachbarten Gelände sieben dreigeschossige Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Diese Gebäude sollen zukünftig auch für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden können.
Ob diese Auflistung eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung überzeugen wird, muss sich noch herausstellen, haben sich Vertreter aller Fraktionen doch gegen eine Massierung von Sozialwohnungen in bestimmten Quartieren ausgesprochen. Das Stichwort von der „dezentralen Ausweisung“ machte die Runde. Dafür sind jedoch planungsrechtliche Vorgaben notwendig.
So wurde für den Bebauungsplan zwischen Seehofstraße und Industriestraße die Ausweisung von Sozialwohnungen zwar diskutiert, doch die Umwandlung dieses elf Hektar großen Areals im Südosten der Stadt liegt auf Eis. Entsprechende Festschreibungen wären im Zuge der Fortführung dieses Bebauungsplans sowie der Grundstücksneuordnung möglich. Auch die Westseite der Lagefeldstraße gilt als denkbarer Standort. Dort müsste jedoch zunächst eine Baulandumlegung erfolgen, und ein Bebauungsplan müsste aufgestellt werden. Aktuell wird dieser Bereich noch landwirtschaftlich genutzt.
Überlegungen gab es auch, durch die Zusammenführung eines städtischen Grundstücks mit zwei privaten Grundstücken im Bereich Bitzenheimer Weg/Wolfshecke ein Areal für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Nach Auskunft der Verwaltung scheiterten die Grundstückverhandlungen. Mit der Karl-Kübel-Stiftung, die im Süden der Stadt über ein mehrere Hektar großes Areals verfügt, seien mehrfach Gespräche geführt worden. Auch diese seien bisher nicht erfolgreich gewesen.
An der Ahornstraße – dort befinden sich ebenfalls bereits Sozialwohnungen – wurden die Überlegungen aufgrund zu geringer Erweiterungsflächen nicht weiter verfolgt.
Der Bereich des Lorscher Krankenhauses zwischen Waldstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße, der nach der Umsiedlung der Klinik an den Starkenburg-Ring in kommunales Eigentum übergehen soll, ist in der Auflistung möglicher Bereiche für den sozialen Wohnungsbau nicht aufgeführt.
Überlegungen sehen vor, das 8500 Quadratmeter große Areal für eine allgemeine Wohnbebauung zu nutzen. Das Gelände gilt wegen seiner ruhigen und innenstadtnahen Lage als Filetstück.