Gelungene Integration in den Arbeitsmarkt

(red). Mit rund 245 000 Euro fördert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen den Aufbau eines Nahkauf-Lebensmittelladens in Lorsch, in dem Menschen mit Behinderung...

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LORSCH. (red). Mit rund 245 000 Euro fördert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen den Aufbau eines Nahkauf-Lebensmittelladens in Lorsch, in dem Menschen mit Behinderung beschäftigt werden. Träger des Ladens ist die Arbeit und Qualifizierung für Menschen mit Behinderung gGmbH (aqb). „Wir unterstützen sehr gerne Lebensmittelläden, da sie zum einen abwechslungsreiche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mitten in der Gesellschaft bieten“, erklärt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. „Zum anderen profitieren die Menschen vor Ort von der Einkaufsmöglichkeit, insbesondere wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“

Die aqb wurde 2007 als Inklusionsunternehmen in Baden-Württemberg gegründet. Von den 83 Mitarbeitern sind 65 Prozent schwerbehindert. Schwerpunkt des Unternehmens ist der Lebensmittelhandel. Neben einem Café betreibt es sechs Lebensmittelmärkte in Baden-Württemberg und seit 2019 einen im hessischen Lindenfels, ebenfalls vom LWV Hessen Integrationsamt gefördert.

Die Stadt Lorsch hatte über Rewe Kontakt zur aqb aufgenommen und ihnen eine Fläche im Ortszentrum angeboten, um dort einen Lebensmittelmarkt zu betreiben. Auf rund 690 Quadratmetern bietet der Markt das übliche Nahkauf-Sortiment an, da der LWV zugestimmt hatte, dass aqb vorzeitig mit dem Aufbau beginnen kann. Außerdem gibt es ein großes Angebot an vorgefertigten Lebensmitteln, um der Nachfrage von Beschäftigten benachbarter Unternehmen und Touristen nachzukommen.

Der Markt in Lorsch schließt, wie in Lindenfels, eine Lücke in der wohnortnahen Versorgung. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 513 000 Euro sind rund 350 000 Euro förderfähig. Neben Eigenmitteln fließen Zuschüsse von Rewe, der Aktion Mensch, des Vermieters und des LWV- Integrationsamtes. Von den LWV-Mitteln werden unter anderem Kühlschränke, Regale, Einkaufswagen und Teile der Außenwerbung finanziert. Voraussetzung für die Förderung durch den LWV ist, dass dort für rund vier Jahre fünf Vollzeitstellen mit behinderten Mitarbeitern besetzt werden.