Heppenheim bekommt fünf Millionen Euro

16,5 Millionen Euro bekommen Bergsträßer Kommunen in einer ersten Tranche aus dem Investitionsprogramm der Hessenkasse. Nach Angaben von Finanzminister Schäfer wird allein...

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KREIS BERGSTRASSE. (red). Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hat erste Bescheide des Investitionsprogramms für Kommunen im Landkreis Bergstraße unterzeichnet. Dies teilte das hessische Finanzministerium am Montag mit. „An der Bergstraße kann kräftig investiert werden. Abtsteinach, Bürstadt, Einhausen, Fürth, Groß-Rohrheim, Heppenheim und Rimbach gehören nicht nur zu den Kommunen, die ihr Geld in den vergangenen Jahren ganz gut beisammengehalten haben“, schreibt die Behörde. „Sie werden dafür mit dem Investitionsprogramm der Hessenkasse des Landes belohnt. Sie gehören auch zu den Orten in Hessen, die sich als erste um die Teilnahme gekümmert haben. Deshalb konnte ich ihnen in der vergangenen Woche bereits die Unterstützung des Landes zusagen und die entsprechenden Bewilligungsbescheide unterschreiben und zusenden“, wird Finanzminister Schäfer zitiert.

Alle betroffenen Kommunen zusammengenommen, komme der Kreis Bergstraße bis jetzt auf ein Investitionsvolumen in Höhe von 16,5 Millionen Euro.

Im Einzelnen entfallen auf die sieben genannten Kommunen folgende Summen: Abtsteinach 833 340 Euro, Bürstadt 4 380 607 Euro, Einhausen 833 340 Euro, Fürth 2 638 264 Euro, Groß-Rohrheim 833 340 Euro, Heppenheim 5 054 040 Euro und Rimbach 1 987 660 Euro.

Fast 260 Kommunen können das Investitionsprogramm der Hessenkasse nutzen, welches das Entschuldungsprogramm ergänzt. Voraussetzung ist, dass sie die ihnen zustehenden Investitionskontingente bis Ende des Jahres beantragen. Teilnehmen können Kommunen, die nachweisen können, dass sie Ihre Liquidität ohne die Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellen können, das heißt, genug Geld zur Seite gelegt haben, um ihre laufenden Ausgaben bezahlen zu können. Von dem Programm ausgenommen sind lediglich die besonders reichen Kommunen Hessens, die dauerhaft weit überdurchschnittliche Einnahmen hatten.

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Wer am Investitionsprogramm teilnehmen möchte, benötigt dafür – anders als beim Entschuldungsprogramm der Hessenkasse – keinen Beschluss des Kommunalparlaments. Dieses entscheidet aber über die Verwendung der Fördermittel.