Unterstützung für Lampertheimer Eltern

Staat erteilt Zuschüsse wegen Eigenbetreuung der Kinder während Zwangsschließung von Schulen in Lampertheim.

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LAMPERTHEIM. (red). Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in Lampertheim und der täglichen Bewertung durch den Pandemie-Stab der Stadtverwaltung gibt es weitere Regelungen. Der Bürgermeister und seine Vertreter werden bis zum 3. Mai keine persönlichen Gratulationsbesuche vornehmen. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die bundesweite Verlängerung der Kontaktsperre.

Durch die graduelle Öffnung von Einzelhandel und Schulen ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten Wochen wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Dennoch besteht weiterhin ein Infektionsrisiko, was die Bundesregierung mit der Verlängerung der Kontaktsperre bestätigt hat. „Es besteht zwar keine Maskenpflicht, dennoch empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die Haus oder Wohnung verlassen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen“, sagt Bürgermeister Gottfried Störmer. „Dabei ist es egal, ob es sich um eine OP-Maske, eine selbst genähte Maske oder einen Gesichtsschutz aus Baumwolle handelt.“ Zwar schütze man mit dem Tragen einer Maske in erster Linie seine Mitmenschen, allerdings steige der Schutz der gesamten Bevölkerung, je mehr Menschen einen solchen Schutz tragen, so Störmer weiter. Auch die Bundesregierung empfiehlt das Tragen von Masken vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen.

Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, haben einen Entschädigungsanspruch. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass Sorgeberechtigte einen Verdienstausfall erleiden, der allein auf dem Umstand beruht, dass sie wegen der Schließung der Kindertagesstätte oder Schule ihre betreuungsbedürftigen Kinder selbst betreuen und ihrer Erwerbstätigkeit deswegen nicht nachgehen können. Kinder sind dann betreuungsbedürftig, wenn sie das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt es keine Altersgrenze.