
Heppenheims Wahlleiter Thomas Ehret informiert über das Prozedere der Direktwahl am 12. März 2023. Weitere Vorschläge müssen bis zum 2. Januar eingereicht werden.
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Wie viel Zeit bleibt weiteren potenziellen Kandidaten noch?
Die Frist zur „Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen“ endet erst am Montag, 2. Januar, um 18 Uhr. Bis dahin können potenzielle Bewerber während der allgemeinen Öffnungszeiten ihre Unterlagen noch in schriftlicher Form (im Original) bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters, im Bürgerbüro des Stadthauses in der Fußgängerzone abgeben.
Welche Bedingungen müssen die Kandidaten erfüllen?
Wählbar ist, wer am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder als Bürger der Europäischen Union seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Wählbarkeit wird auch passives Wahlrecht genannt. Nicht wählbar ist laut amtlicher Bekanntmachung der Kreisstadt hingegen, „wer vom aktiven Wahlrecht […] ausgeschlossen ist“. Auch Personen, die „infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen“, sind nicht wählbar.
Wer kann Kandidaten vorschlagen?
Vorschläge können Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerber einreichen.
Wie werden Kandidaten aufgestellt?
Das geschieht bei den Versammlungen der Parteien und Wählergruppen. Jeder Teilnehmer dieser Sitzung kann einen Vorschlag machen. Die Bewerber haben auch Gelegenheit, ihr Programm vorzustellen. Danach stimmt die Versammlung in geheimer Wahl über ihre Bewerber ab. Bei Einzelbewerbern gilt dieses Prozedere allerdings nicht. Sie müssen ebenso wie Wählergruppen und Parteien, „die während der vor dem aktuellen Wahltag laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim, im Landtag oder […] im Bundestag vertreten sind“, eine Liste mit mindestens 74 Unterschriften von Wahlberechtigten vorlegen. Diese Zahl richtet sich nach Angaben von Wahlleiter Thomas Ehret nach „der doppelten Anzahl der Sitze im Stadtparlament“ – und dort sitzen 37 Mandatsträger.
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Welche weiteren Regeln sind zu beachten?
Es gibt eine ganze Liste an Regeln, wie die „Einreichung von Wahlvorschlägen“ zu erfolgen hat und welche Daten und Unterlagen nötig sind. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber oder eine Bewerberin benennen. Neben persönlichen Daten müssen die Kandidaten auch einige Unterlagen abgeben. Dazu gehören neben einer sogenannten Zustimmungserklärung des Bewerbers unter anderem die „Wählbarkeitsbescheinigung”, die die Gemeinde des Hauptwohnsitzes ausstellt, oder eine Ausfertigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung der Parteien oder Wählergruppen.
Wie wird der Bürgermeister am Ende gewählt?
Die Bürgermeisterwahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlrecht. Jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat am 12. März diese Mehrheit erhalten, findet am 26. März eine Stichwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt. Beide Termine wurden bereits von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre.
Wie viel Geld verdient der Bürgermeister der Kreisstadt Heppenheim?
Das Gehalt eines Verwaltungschefs richtet sich grundsätzlich nach der Größe der jeweiligen Kommune. Mit aktuell 26.357 Einwohnern (Stichtag: 31. Dezember 2021) liegt Heppenheim in der Kategorie der Kommunen zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters wird somit nach Besoldungsgruppe 4 bewertet. Die Besoldungsgruppen werden jährlich zum 1. August angepasst. Da die Amtszeit des neuen Bürgermeisters am 1. September 2023 beginnt, kann er oder sie demnach mit einem monatlichen Einkommen von dann 8.936,19 Euro rechnen. Aktuell liegt der Betrag bei 8.770,43 Euro. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.