Heppenheim: Steuer für Tierheimhunde wieder im Fokus

Wer sich in Heppenheim einen Hund aus dem Tierheim holt, wird derzeit nur für ein Jahr von der Hundesteuer befreit. Die Tierschutzpartei startet nun einen neuen Anlauf, der zumindest eine deutliche finanzielle Entlastung der Halter vorsieht. Archivfoto: Sascha Lotz
© Sascha Lotz

Am Donnerstag, 14. Juli, tagt das Stadtparlament in der Ober-Laudenbacher Mehrzweckhalle des Stadtteils. Die Tierschutzpartei reagiert dabei auf Einwände des Städtetages.

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HEPPENHEIM. Das Ende der meisten Corona-Beschränkungen stellt die Heppenheimer Kommunalpolitiker um Stadtverordnetenvorsteherin Susanne Benyr (CDU), aber auch die Mitarbeiter der Verwaltung zunehmend vor logistische Herausforderungen: Der Trainings- und Spielbetrieb der ortsansässigen Sportvereine läuft wieder wie in Vor-Corona-Zeiten. Allen voran die erprobte Erbacher Mehrzweckhalle steht deshalb kaum mehr als Veranstaltungsort für die Sitzungen der politischen Gremien zur Verfügung.

Da jedoch auch der Kurfürstensaal im Zuge der Amtshof-Sanierung zumindest bis zum Jahreswechsel nicht genutzt werden kann (wir berichteten), muss für jede Sitzung des Stadtparlaments ein neuer Austragungsort gesucht werden. Für die letzte Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag, 14. Juli, (Beginn: 18 Uhr) wurde madn nun in Ober-Laudenbach (Mehrzweckhalle) fündig, zuletzt hatte bereits das Sonderbacher Dorfgemeinschaftshaus als Sitzungsort gedient.

Auf die Tagesordnung hat dies freilich keinen Einfluss, ein Blick auf die Agenda verspricht für den Donnerstagabend einmal mehr eine lebhafte politische Diskussion. Insbesondere dürfte dies für die Anträge der Fraktionen gelten. Allein die Tierschutzpartei hat vier Anträge formuliert, hinzu kommt der Antrag der Grünen zur schnellstmöglichen „Einleitung von weiteren Energie-Sparmaßnahmen an städtischen Gebäuden“, der zuvor bereits in den Ausschüssen für kontroverse Debatten gesorgt hatte. Vonseiten des Magistrats werden der 12. März 2023 als Termin der Bürgermeisterwahl sowie eine „erhebliche überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 360 000 Euro für Gaslieferungen der Jahre 2022 und 2023“ zur Abstimmung gebracht. Des Weiteren stimmen die Stadtverordneten über eine Beschlussvorlage ab, wonach bei Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ab einem Wert von 1,6 Millionen Euro im Vorfeld künftig eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen ist.

Neben den üblichen Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin und des Magistrats stehen zu guter Letzt auch noch die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke sowie der erste Zwischenbericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des laufenden Jahres auf der Tagesordnung.

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Ein besonderes Augenmerk gilt unterdessen schon im Vorfeld der Parlamentssitzung einem erneuten Anlauf der „Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz“ in Sachen Steuerbefreiung von Tierheimhunden.

Der Magistrat um Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) hatte nach einer Stellungnahme des Städtetages im Februar dieses Jahres einen im Oktober 2021 getroffenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Steuerbefreiung von Hunden aus dem Heppenheimer Tierheim vorerst kassiert. Eine vorläufige Steuerbefreiung sei zwar rechtens, befand der Städtetag damals. Doch könnte die in der Kreisstadt eigentlich beschlossene „(noch) längere Steuerbefreiung einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht mehr zweifelsfrei standhalten“, hieß es – mit Verweis auf die „Beeinträchtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes“.

Dies alles nimmt die Tierschutzpartei um ihren Fraktionsvorsitzenden Yannick Mildner nun wiederum zum Anlass, um den ursprünglichen Antrag in überarbeiteter Fassung abermals zu stellen. Von einer grundsätzlichen Steuerbefreiung ist nun nicht mehr die Rede, nur für die ersten zwölf Monate nach Übernahme aus dem Tierheim soll diese – wie bisher schon – auf Antrag gewährt werden. „Danach wird ein jährlicher Beitrag von zwölf Euro pro Hund erhoben“, beantragt die Tierschutzpartei. Im Vergleich zu Vierbeinern, die nicht aus dem Tierheim kommen, wäre dies immer noch ausgesprochen günstig. Denn: Für den ersten Hund liegt der derzeitige Steuersatz bei 96 Euro pro Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund bei 120 Euro. Für sogenannte Listenhunde müssen sogar 480 Euro pro Jahr entrichtet werden.

Deutlich mehr Konfliktpotenzial verspricht derweil ein weiterer Antrag der Tierschutzpartei. „Graffiti-Sprayern ausschließlich mit Strafverfolgung zu begegnen, ist der falsche Weg“, befinden Mildner und sein Stellvertreter Alexander Fritz. Sie fordern deshalb den Magistrat auf, zu prüfen, „wie und wo Flächen bereitgestellt werden können, um Sprayern die Möglichkeit zu bieten, legal und ohne Anmeldung jederzeit Graffiti anbringen zu können“. Die Suche nach diesen Flächen soll demnach durch Sprayer und die Stadtjugendpflege unterstützt werden.