Alexander B. galt als Koryphäe auf seinem Gebiet: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Dabei soll er jahrelang heimlich an den Gutachten mitverdient haben, die er selbst in...
Frankfurt/Main (dpa) - . Es ist ein aufsehenerregender Fall: ein Korruptionsermittler, der wegen Korruption vor Gericht steht. Am heutigen Freitagmittag will das Frankfurter Landgericht entscheiden, wie lange der ehemalige Oberstaatsanwalt noch hinter Gitter bleiben muss. Er hat die meisten Taten gestanden.
Angeklagt ist der früher hoch angesehene Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Ihm wird Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Verteidigung fordert, den Untreuevorwurf fallen zu lassen und will maximal vier Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft.
Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, mit dem der angeklagte Jurist eine Firma gegründet hat, die Sachverständige an die Justiz vermittelte. B. soll heimlich an den Gewinnen beteiligt gewesen sein. Auch von einer zweiten Firma soll er Geld für die Vergabe von Aufträgen erhalten haben. Der Unternehmer soll nach dem Willen der Anklage dreieinhalb Jahre in Haft. Seine Verteidiger plädierten für maximal zwei Jahre auf Bewährung.
Mit dem Schmiergeld unterstützte der Jurist nach eigenen Angaben seine damalige Lebensgefährtin sowie deren Kinder und kaufte Eigentumswohnungen und Luxusgüter. Die Taten kamen ans Licht, weil eben jene Frau die Behörden informierte. Sie starb vor Prozessbeginn.
In seinem Schlusswort am Mittwoch sagte der ehemalige Oberstaatsanwalt: „Ich bin mir der Tragweite des Unrechts, das ich begangen habe, bewusst“. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet, „da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen“. „Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.“