Polizist wegen Verletzung von Dienstgeheimnis verurteilt

Justitia

Polizist wegen Verletzung von Dienstgeheimnis verurteilt

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Bad Homburg (dpa/lhe) - . Wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ist ein Polizist vom Bad Homburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden. „Mit seiner Tat wurde ein wichtiges öffentliches Interesse gefährdet“, sagte der Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. „Sie ging ihm lasch von der Hand.“

Ein Bekannter hatte laut Urteil den Angeklagten, der bei der Polizei in Bad Homburg arbeitete, im Sommer 2018 per WhatsApp um Auskunft über den neuen Lebensgefährten seiner Mutter gebeten. Der Polizist fragte den Namen sofort im polizeilichen System ab und teilte seinem Bekannten die Ergebnisse mit. „Das war ein sehr großer Fehler“, sagte der geständige Mann im Gericht. Nach Auskunft seines Anwalts ist er seit rund 18 Monaten beurlaubt. Wegen anderer mutmaßlicher Verfehlungen laufe ein Disziplinarverfahren gegen ihn.

Die Summe der Geldstrafe ergibt sich aus 70 Tagessätzen à 60 Euro. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von 9600 Euro (120 Tagessätze à 80 Euro) gefordert. Die beiden Anwälte des Mannes plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.