Mann wegen Todesdrohung mit Märchen „Gänsemagd“ verurteilt
Frankfurt/Main (dpa) - . Eine Mail mit dem Auszug aus einem Märchen kann nach einem Gerichtsbeschluss eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen sein. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Im konkreten Fall hatte ein Angeklagter Zeilen aus dem Märchen „Die Gänsemagd“ versandt, in dem es um eine falsche Braut geht, die „splitternackt ausgezogen und in ein Fass gesteckt“ wird, das „inwendig mit spitzen Nägeln ausgeschlagen ist“. In dem von Pferden gezogenen Fass soll die Braut zu Tode geschleift werden (Aktenzeichen: Az. 7 ORs 10/23).
Der Mann war vom Amtsgericht der Bedrohung mit einem Verbrechen schuldig befunden worden, da er die Empfängerin der Mail vorsätzlich mit dem Tod bedroht habe. Diese habe die Drohung ernst genommen, auch angesichts vorangegangener Mails des Mannes im Rahmen einer geschäftlichen Kommunikation. Das Amtsgericht verwarnte den Sender der Mails und behielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen vor. Die Revision des Mannes dagegen hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg. Es sei kein Rechtsfehler zu seinem Nachteil vorhanden, erklärten die Richter in ihrem nicht anfechtbaren Beschluss.