Exklusiv aus der Redaktion: Spannende Themen aus Hessen

Neues aus Hessen.
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THW-Helfer kehren aus Erdbebengebiet zurück, Polizei „Piraten” in Darmstadt unterwegs und die Unterschiede der Vertragshandlungen bei Mann und Frau – das sind die Themen des Tages.

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Hessen. Hoffentlich wollten Sie nicht gerade in dieser Woche aus Frankfurt auf eine Flugreise starten: Erst das beschädigte Kabel vom Mittwoch, dann der Streik heute – da kann man das Fliegen schon leid werden. Wobei ja längst nicht jedem Flug eine freiwillige Entscheidung zugrunde liegt. Manche Ziele lassen sich kaum anders erreichen, manche Reisen absolut nicht verschieben. Die Helfer des THW etwa, die auch aus Südhessen in die Türkei gereist waren, um bei der Bergung Verschütteter im Erdbebengebiet zu helfen, waren notwendigerweise mit dem Flugzeug unterwegs. Mein Kollege Bernd Sterzelmaier hat ein Team zurückgekehrter THW-Helfer von der Bergstraße getroffen. Mit Suchhund Quaskiya stellten sie sich bei Minusgraden einer unfassbaren Aufgabe.

TOP 3 DES TAGES

Polizei, die Erste: Appetitzügler für den Datenhunger

Nicht minder wichtige, wenn auch gänzlich anders gelagerte Arbeit als die der THW-Helfer leisten die Beamten der hessischen Polizei. Wichtig für sie: Den Überblick behalten, Konflikte rechtzeitig erkennen, Kriminellen idealerweise einen Schritt voraus sein. Naheliegend, dabei auch auf potente Software zu setzen. Das Programm zur automatisierten Datenauswertung trägt den Namen „Hessendata“ – und bewegt sich rechtlich auf unsicherem Boden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun bestätigt hat. Die Die gesetzlichen Vorschriften zur automatisierten Datenauswertung in Hessen seien verfassungswidrig und verstießen „gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung”, teilte das Gericht mit.

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„Es ist die wiederholte Korrektur gesetzgeberischer Unzulänglichkeiten durch das höchste deutsche Gericht“, kommentiert mein Kollege Sascha Kircher. Und stellt fest: „Gerade in Hessen häuften sich die Verfassungsbrüche zuletzt in bedenklichem Maße“. Den gesamten Kommentar können Sie hier lesen.

Polizei, die Zweite: Die Piraten kommen!

Freundliche Ansprache auf dem Luisenplatz: Eine Bürgerin hat Fragen an Polizeioberkommissarin Lynn Beier und Polizeihauptkommissar David Weiser, die sich in der Einheit "Pirat" um alle Aspekte der Jugendkriminalität kümmern.
Freundliche Ansprache auf dem Luisenplatz: Eine Bürgerin hat Fragen an Polizeioberkommissarin Lynn Beier und Polizeihauptkommissar David Weiser, die sich in der Einheit "Pirat" um alle Aspekte der Jugendkriminalität kümmern.
© Andreas Kelm

Wenn in Darmstadt Piraten unterwegs sind, dann ist das kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen dafür, dass sich gekümmert wird: um Jugendliche nämlich, die auf die schiefe Bahn geraten könnten. „Pirat“ steht im Polizeipräsidium Südhessen für „Prävention, Intervention, Repression, Aufklärung, Täter-Orientierung“. „Jugendkriminalität ist sehr episodenhaft“, weiß Hauptkommissar David Weiser, der seit 2001 Polizist ist, lange Rauschgiftfälle bearbeitete, danach fünf Jahre Jugendkoordinator war. Ob es eine Krimi-Kurzgeschichte wird oder ein Fortsetzungsroman, lässt sich im Idealfall beeinflussen, schildert mein Kollege Stefan Benz, der mit dem Hauptkommissar gesprochen hat. Eine Kernkompetenz der Piraten, denn erstmal wollen die nur reden: „Was macht ihr denn so? Wie geht es Dir?“ Nach zwei bis drei Treffen kommt man ins Gespräch, sagt Weiser. „Es geht uns drum, dranzubleiben und gesehen zu werden.“

Polizei, die Dritte: Seniorin schlägt Trickbetrüger

Bei manchen Telefonanrufern ist Misstrauen angesagt, immer dann, wenn es um Geld geht.
Bei manchen Telefonanrufern ist Misstrauen angesagt, immer dann, wenn es um Geld geht.
© Polizeiliche Kriminalprävention
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Dranbleiben heißt es für die Beamten auch beim Thema „Schockanrufe“, einer Unterart des Telefonbetrugs: Der Anrufer gibt sich nicht nur als enger Verwandter aus, sondern simuliert zudem eine drastische Notlage, die vermeintlich keine Zeit zum Überlegen lässt, weil sie prompte Hilfe erfordert – etwa einen Unfall. Die angebliche Lösung: Geld. Gut, wer hier hellhörig wird. Jedem gelingt das aber nicht. Die Schadenssummen bei Telefonbetrug wie Enkeltrick oder Anlagebetrug sind nach Zahlen des Landeskriminalamtes in Wiesbaden zwischen 2020 und 2021 von 5,6 Millionen Euro auf 21,74 Millionen Euro gestiegen, wie mein Kollege Marc Wickel berichtet.

Erfolglos war ein Schockanrufer zum Glück bei einer 70-Jährigen aus dem südhessischen Eberstadt. Die fragte den vorgeblichen Sohn geistesgegenwärtig nach seinem Namen, woraufhin man es am anderen Ende der Leitung doch vorzog, wieder aufzulegen. „Ich bin zu ruhig geblieben“, folgert die Seniorin. „Und ich habe keine Informationen gegeben, an denen er sich hätte entlanghangeln können.“

ZU GUTER LETZT

Die Grenzen der Vertragsfreiheit

Im weitesten Sinn wären wir damit thematisch wieder beim Anfang dieses Newsletters: Es geht um Geld, wobei ein Streik wie heute in Rhein-Main bösartigem Trickbetrug eindeutig vorzuziehen ist, wenn es darum geht, nach mehr davon zu streben.

Eine weitere Möglichkeit sind individuelle Gehaltsverhandlungen. Nur gilt hier eben: Nicht jeder verhandelt gleich gut, und das führt am Ende dazu, dass zwei für dieselbe Arbeit nicht zwingend dasselbe Salär erhalten, mitunter sogar der fachlich Bessere beim Gehalt den Kürzeren zieht. Kann das fair sein? Nein, urteilt nun das Bundesarbeitsgericht: Dessen Achter Senat entschied, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten (8 AZR 450/21). 

Der infrage stehende Arbeitgeber hatte sich auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit berufen. Dem könnte man aus Arbeitnehmersicht entgegenhalten, dass diese Freiheit in ein Handicap umschlägt, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten per Verschwiegenheitsklausel untersagt, miteinander über die Höhe ihres Salärs zu reden. Was von solchen Klauseln zu halten ist, hat beispielsweise das Handelsblatt übersichtlich zusammengefasst. Das BAG-Urteil lässt jedenfalls hoffen – nicht nur die explizit angesprochenen Frauen, sondern einfach alle, deren zentrale Qualifikation ein anderes Feld umfasst als „hart verhandeln“.

Exklusiv aus der Redaktion „Hessen am Mittag”

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