TU-Student wollte vorab Blick auf Klausuraufgaben werfen -...

Weil er versuchte, Klausuraufgaben vorab einzusehen, musste ein Student der TU Darmstadt vor Gericht. Symbolfoto: dpa
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Weil er einen Drogenabhängigen mit 50 Euro dazu angestiftet haben soll, an der Technischen Universität eine Klausur zu stehlen, musste sich ein Student am Mittwoch vor dem...

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DARMSTADT. Wenn man sich auf eine Klausur nicht vorbereitet hat, aber bestehen will, braucht man Glück oder schreibt sich einen Spickzettel. Ein Student an der TU Darmstadt hatte 2015 die Idee, sich vorher die Klausurfragen anzuschauen. Dass ihn dies am Mittwoch bis vor das Amtsgericht Darmstadt führen würde, hatte der 28-Jährige allerdings nicht erwartet. "Mir war nicht so bewusst, dass das ein so krasser Fall wird", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Täuschungsversuch als Anstiftung zum Diebstahl angeklagt. Betrug war es juristisch nicht, weil es hier keinen Vermögensschaden gab. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Student am 20. März 2015 einen damals 24 Jahre alten Drogenabhängigen mit 50 Euro dazu angestiftet hatte, sich als Student auszugeben und eine Volkswirtschafts-Klausur aus dem Saal mitzunehmen, damit er sie sich vorher anschauen kann.

Denn zwei Stunden später sollte der Angeklagte eine Klausur zur "Empirischen Wirtschaftsforschung" (EWF) schreiben. Ein Teil der Aufgaben war gleich. Allerdings bekam der Angeklagte die Klausur nicht. Die Klausurenaufsicht hatte den damals Drogenabhängigen mit der geklauten Klausur noch auf dem TU-Gelände gestellt.

Der Angeklagte räumte in seiner Einlassung zwar ein, dass er vorher einen Blick auf die Klausur werfen wollte, widersprach aber der weiteren Anklage. Ihm sei die Klausur von einer Person angeboten worden. Die Person war aber laut dem Angeklagten deutlich kleiner als der junge Mann, der die Klausur entwendet hatte. "Ich war damals ziemlich unter Druck", erklärte der Angeklagte, weil er bei anderen Klausuren durchgefallen war. "Ich wollte nur schauen, ob ich es schaffen kann. Und wenn nicht, mir ein Attest holen." Als er die Klausur nicht bekommen habe, hatte er sie dennoch mitgeschrieben und war mit der Note 5 durchgefallen. Die Wiederholungsklausur habe er dann bestanden und inzwischen auch sein Studium. "Ich warte auf mein Masterzeugnis", sagte der junge Mann.

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Der Klausurendieb war Anfang 2016 wegen Diebstahls zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte dem Gericht den Vornamen des Angeklagten und dessen Handynummer genannt. Er schilderte, dass er gefragt worden sei, die Klausur zu beschaffen.

"Dass der Angeklagte da reingeschlittert ist, nehme ich ihm nicht ab", sagte Amtsrichterin Dr. Viola Weickmann. Sie sah aber auch, dass der Angeklagte vom Prozess beeindruckt war und die Tat dreieinhalb Jahre her war. Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro eingestellt. Damit ist der junge Mann nicht strafrechtlich verurteilt.

Wie die TU reagiert, ist offen. "Täuschungsversuche werden im Rahmen der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen verfolgt", erklärte TU-Sprecherin Silke Paradowski. "In der Regel bedeutet das eine Bewertung mit der Note 5, im Wiederholungsfall ist auch eine Exmatrikulation möglich."