Vor dem Lokal La Maison du Pain in der Fußgängerzone am Wilhelminenstraßen-Buckel soll einer der Bäume gefällt und sein Pflanztrog entfernt werden, damit dort auch im...
DARMSTADT. Der Magistrat hat die Erlaubnis erteilt, vor einem Lokal in der Fußgängerzone am Wilhelminenstraßen-Buckel einen der Bäume zu fällen. Entfernt werden soll auch der große, gemauerte Pflanztrog. Der Wirt will dort künftig Gäste im Freien bewirten. Das geht aus der Antwort von Baudezernentin Barbara Boczek (Grüne) auf eine entsprechende Kleine Anfrage des Uffbasse-Stadtverordneten Georg Hang hervor.
Die Stadt teilte dazu auf Nachfrage mit, den Antrag zur Fällung des Baums habe nicht der Gastronom, sondern der Eigentümer der Wilhelminenpassage, Dogan Gülsen, gestellt. Ein Zeitpunkt zur Fällung sei noch nicht festgelegt worden.
Der Antragsteller muss für die Entfernung des Baums "eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000 Euro für Ersatzpflanzungen" leisten, erklärte Boczek. "Die Kosten sowie die Planungs- und Bauleistungen der kompletten Umbaumaßnahme werden von dem Antragsteller übernommen", hieß es weiter.
Bei dem Gastronom handelt es sich um den Betreiber des im Januar an der Wilhelminenpassage eröffneten Bistros La Maison du Pain. Vor dem Lokal stehen zwei Bäume in den großen runden Pflanztrögen. Der Geschäftsführer war am Mittwoch auf Nachfrage nicht zu erreichen.
Uffbasse kritisierte, dass im öffentlichen Raum Bäume gefällt würden "für eine gesteigerte Kommerzialisierung und privaten Gewinn". "Bei allem Verständnis für das besondere Flair von Straßencafés" hält die Wählervereinigung eine weitere Ausweisung von Flächen hierfür für bedenklich. "Dafür sogar Bäume zu opfern, lehnen wir strikt ab", hieß es. Das sei nicht "Green-Smart-City-Stil".
Im fraglichen Straßenabschnitt gibt es Boczek zufolge bereits für eine Fläche von 265 Quadratmetern Genehmigungen für Außengastronomie. Hang sagte, man wolle auch verhindern, dass mit der Erlaubnis zur Fällung des Baums ein Präzedenzfall geschaffen werde und "dass das künftig so weitergeht".
Die Stadt erklärte, im fraglichen Fall ginge es nicht darum, eine bestehende Außengastronomie zu erweitern, sondern dem Maison du Pain überhaupt eine Außenbestuhlung zu ermöglichen, "ohne die die Erfolgschancen des kombinierten Café/Bäckerei-Konzepts ungünstig zu bewerten wären". Deshalb habe man "nach reiflicher Abwägung zwischen dem übergreifenden Ziel der City-Belebung und den grünplanerischen Belangen" entschieden, "auf den einzelnen Pflanztopf unter der Bedingung der Möglichkeit einer ökologischen Überkompensation (Ausgleichszahlung) zu verzichten", hieß es. Dies auch vor dem Hintergrund, "dass die Situation in der Wilhelminenstraße mit den Pflanztöpfen im Stil der späten siebziger Jahre ohnedies auf lange Sicht überarbeitungsbedürftig" sei.
Die Partei- und Fraktionsvorsitzende der Grünen in Darmstadt, Hildegard Förster-Heldmann, sagte auf Nachfrage zu der Entscheidung, "darüber werden wir noch reden". Grundsätzlich sei jeder Baum schützenswert. Die Bäume in den Pflanztrögen in der Wilhelminenstraße seien allerdings nicht "sehr wertvoll". In diesem Fall sei bei einem Ausbau der Außengastronomie zu klären, ob genug Platz für Fußgänger bleibe und es auch weiter - wie an den Bauminseln - genug Möglichkeiten des "nicht kommerziellen Verweilens" in der Fußgängerzone gebe. Gleichzeitig dürfe aber auch kein Gastronom gegenüber der Konkurrenz benachteiligt werden.
Von Joachim Nieswandt