Zum Bebauungsplan Elfeicher Weg: „Gremium berät die Stadt und hat nicht den Status eines eigenständigen Trägers öffentlicher Belange“
DARMSTADT. Nachdem sich der Naturschutzbeirat der Stadt in seiner Stellungnahme zum Baugebiet am Elfeicher Weg nördlich des Bürgerparks klar gegen die Umbauung des namenlosen Teiches mit 47 Einfamilienhäusern positioniert hat, reagiert die Stadt prompt. „Diese Stellungnahme hat für den Magistrat selbstverständlich Gewicht und wird entsprechend sorgfältig in das derzeit laufende Verfahren aufgenommen“, wird Planungsdezernentin Barbara Boczek zitiert.
Allerdings weist die Stadt auf die rein beratende Funktion des Beirats hin, in dem Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden sitzen: „Er hat nicht den Status eines eigenständigen Trägers öffentlicher Belange“, heißt es in der Mitteilung.
Alle Stellungnahmen, die bis zum Fristende am 8. Juli eingegangen sind, würden von der Stadt „geprüft und einer gerechten Abwägung unterzogen“, heißt es in der Mitteilung weiter. „Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates gibt Hinweise zu aus dessen Sicht fehlenden gutachterlichen Aussagen und eine eigene Einschätzung zur Bebauung.“
Wie berichtet, zweifelt der Naturschutzbeirat im Klimagutachten die Prognose an, die Bebauung auf der Westseite, der Hauptwindrichtung, habe keine Auswirkungen auf die Umwälzprozesse des sogenannten Stillgewässers. Die Prognose „keine Änderung“ hinsichtlich der Auswirkungen auf das Windfeld sei „fachlich nicht korrekt und nicht haltbar und bedarf einer Überprüfung durch die Simulation von Starkwindverhältnissen“, heißt es in der Stellungnahme des Naturschutzbeirats. Es sei lediglich eine Schwachwindsituation untersucht worden. „Sollte eine Starkwindsimulation diese Bedenken bestätigen“, so lautet die Schlussfolgerung des Gremiums, „ist aus gewässerökologischer Sicht der Bauriegel abzulehnen, denn damit wären Sauerstoffdefizite für die Zukunft vorprogrammiert.“
Die Stadt weist darauf hin, „dass der Magistrat hier ein laufendes Bauleitplanverfahren nach Recht und Gesetz bearbeitet und Stellungnahmen, Einwände und Gutachten jeweils abgestimmt bewertet“. Der Planungsprozess werde mit dem Bauträger weiterentwickelt und abschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorlegt. Schlussendlich muss die Stadtverordnetenversammlung dem Bebauungsplan zustimmen.