Der Bundespräsident hat den früher in Darmstadt und Bensheim tätigen Richter Dr. Jürgen Schäfer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe...
DARMSTADT. Der Bundespräsident hat den früher in Darmstadt und Bensheim tätigen Richter Dr. Jürgen Schäfer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ernannt.
Schäfer, Jahrgang 1962, ist gebürtiger Darmstädter. Von 1982 bis 1987 studierte er Rechtswissenschaft in Mainz und Tübingen. Von 1988 bis 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Darmstadt beschäftigt. Zugleich absolvierte er sein Referendariat und legte 1990 das zweite Staatsexamen ab. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er Anfang 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein.
Nach Verwendungen am Landgericht Darmstadt und Amtsgericht Bensheim wurde Schäfer im Juli 1994 zum Richter am Landgericht Darmstadt ernannt. Ein Jahr später promovierte er an der TH Darmstadt über „Alkohol und Arbeitsverhältnis: zur rechtlichen Bewältigung alltäglicher Probleme“.
Von Dezember 1997 bis November 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Am 8. Oktober 2001 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt befördert.
Staatsschutz und Außenwirtschaft
Am 3. September 2007 wurde Schäfer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither war er Mitglied, seit Dezember 2010 auch stellvertretender Vorsitzender des 3. Strafsenats. Dieser befasst sich neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen als Spezialzuständigkeit mit sämtlichen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fallenden Staatsschutz-Strafsachen sowie mit Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Von Juli 2010 bis Dezember 2011 war Schäfer zugleich dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen. Ebenfalls seit Juli 2010 gehörte er zudem als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Patentanwaltssachen an. Seit 2012 ist Schäfer in den Großen Senat für Strafsachen entsandt, seit Januar 2015 ist er zudem Mitglied des BGH-Präsidiums.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat dem 55-Jährigen den Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen, der im Wesentlichen für Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist.
Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Die Karlsruher Richter sollen durch ihre Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden, vor allem aber die Entscheidungen der dem BGH untergeordneten Gerichte überprüfen.