Auswirkungen des Berliner Verwaltungsgerichtsverbots von temporären Bikelanes fürchtet OB Partsch hier nicht
DARMSTADT. Da in Darmstadt „die Bedingung einer Gefahrenlage für die Einrichtung von Verkehrsversuchen im Zuge der Ämterabstimmung und Anordnung von Beginn an thematisiert wurde“, sieht Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) derzeit keine Auswirkungen des Berliner Urteils auf die Pop-Up-Radwege in Darmstadt. Die Stadt werde laut Pressestelle die weitere rechtliche Entwicklung aber sorgfältig beobachten.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag einem Eilantrag gegen die temporären Radwege in der Bundeshauptstadt stattgegeben. Wegen „ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ für acht Strecken verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung, Schilder und Markierungen zu entfernen. Die Voraussetzungen für die Einrichtung der Radwege in der Corona-Pandemie hätten laut Gericht nicht vorgelegen.
Wie berichtet, hat Darmstadt erst vor genau einem Monat der erste Pop-Up-Radweg eingerichtet – als Experiment. Am Roßdörfer Platz läuft seither der erste Großversuch, eine Autofahrspur für den Radverkehr abzuzweigen und entsprechend auszuweisen. Sechs Monate lang sollen diese und vier weitere Strecken getestet werden. Verkehrsforscher der Hochschule Darmstadt begleiten die Versuche. Auf Grundlage ihrer Ergebnisse will die Politik, die sich lange gegen diese Forderung von Radaktivisten gewehrt hatte, entscheiden, ob aus den Provisorien dauerhafte Radwege werden. Oberbürgermeister Partsch hatte am 10. August bei der Ausweisung der ersten Strecke klargemacht, dass „die Verkehrsversuche darauf angelegt sind, dass sie Erfolg haben und dauerhaft umgesetzt werden“. Auch, um im Radwegenetz Lücken zu schließen und die vorhandenen Verkehrsflächen umzuverteilen.
Dies betonte er am Dienstag noch einmal: „Diese erste Entscheidung zur Thematik Pop-up-Bike-Lanes unterstützt uns auf unserem Kurs“, sagte Partsch. „Anders als in Berlin, wo die Stadtverwaltung aufgrund der Sorgen um eine mögliche Ansteckungsgefahr für die Dauer der Pandemie Pop-up-Radwege angeordnet hat, war unser Ziel, mit Verkehrsversuchen, die ausgewertet und wissenschaftlich begleitet werden, langfristige Verbesserungen zu erreichen und diese als nachhaltig wirksame Strukturveränderung zu begreifen.“
Die FDP fordert derweil vom Magistrat, die rechtliche Voraussetzungen für den Verkehrsversuch zu überprüfen. Berlin zeige, die Hürden seien hoch.