Neue Bodenmarkierungen in der Fußgängerzone in Darmstadt

„Miteinanderzonen“ sind dort in der Innenstadt, wo es gleichermaßen Fußgänger, Radfahrer und Lieferverkehr gibt. Archivfoto: Andreas Kelm

Der Rad- und Lieferverkehr soll dafür sensibilisiert werden, die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.

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DARMSTADT. (red). Am Freitag, 19. Mai, sind an den Kreuzungen Grafen-/Elisabethenstraße, Grafen-/Adelungstraße und Wilhelminenplatz/Wilhelminen-„Buckel“ am Anfang der jeweiligen Fußgängerzone mittig das von dem Verkehrsschild bekannte blaue Sinnbild „Fußgängerzone“ als Bodenmarkierung aufgebracht worden.

„Die ergänzende Markierung macht die Fußgängerzone sichtbarer und sensibilisiert unter anderem Radfahrerinnen und Radfahrer sowie den Lieferverkehr dafür, dass sie sich in einer Fußgängerzone befinden und ihre Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen müssen. Wegen des an vielen Stellen vorhandenen Pflasterbelags ist nicht an allen Eingangsbereichen der Fußgängerzone eine Bodenmarkierung möglich“, so Mobilitätsdezernent Michael Kolmer.

Die Maßnahme ist Teil der Kampagne „Miteinanderzone“, mit der die Stadtverwaltung und das Citymarketing für eine allgemeine Rücksichtnahme in der Fußgängerzone werben. Zuletzt waren Ende April Beschäftigte des Mobilitätsamts mit Informationsmaterial in der Wilhelminenstraße unterwegs und haben Menschen direkt angesprochen. Weitere Aktionen sind geplant.

Immer wieder kommt es in der Fußgängerzone zu Beschwerden vor allem wegen mangelnder Rücksicht durch Radfahrer. Gleichzeitig sind Achsen wie Rheinstraße–Luisenplatz, Marktplatz–Unterführung Stadtkirche oder Luisenplatz–Wilhelminenstraße hoch zur St. Ludwig-Kirche wichtige Verbindungen für den Radverkehr, für die es keine geeigneten Alternativen gibt, so die Stadt.

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Mit der „Miteinanderzone“ möchten Stadt und Citymarketing auch auf die geltenden Regelungen hinweisen: So ist das Radfahren rund um die Centralstation generell nicht erlaubt, in den Straßenzügen Schuchardstraße, Ernst-Ludwig-Straße und An der Stadtkirche nur außerhalb der Geschäftszeiten (20 bis 9 Uhr und sonntags). Außerdem ist das Bergabfahren in die Fußgängerzone Wilhelminenstraße durch den Radverkehr generell nicht erlaubt. Auf allen anderen Strecken gilt die „Miteinanderzone“, also Rücksichtnahme und vorausschauende Fahrweise in Schritttempo.

Des Weiteren haben die Fachämter nach Angaben der Stadt die Überprüfung der Beschilderung innerhalb der Fußgängerzone fast abgeschlossen. „Hier ist über die Jahre eine gewisse ‚Über‘-Anordnung entstanden, die wir soweit wie möglich vereinfachen und dadurch verständlicher machen möchten. Aufgrund langer Lieferzeiten und knappen Kapazitäten bei Montagefirmen können wir dafür aber noch keinen Umsetzungstermin nennen“, so Kolmer.