72 Jahre alter Mörfelden-Walldorfer erkennt die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens und akzeptiert seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
MÖRFELDEN-WALLDORF/ DARMSTADT. Schon vor dem zweiten Prozesstag erkannte der 72-jährige Angeklagte aus Mörfelden-Walldorf wohl die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens und zog vor dem Landgericht Darmstadt die Berufung gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zurück. 15 000 Euro Geldstrafe hatte ihm dafür das Amtsgericht in erster Instanz auferlegt.
Zum Hintergrund: Nach seiner Pensionierung bei der Lufthansa hatte der Mörfelden-Walldorfer für ein auf Zypern angemeldetes Subunternehmen weitergearbeitet und Zulieferer der Airline kontrolliert, ohne dafür jedoch Einkommens- oder Umsatzsteuer zu zahlen. Der dem Finanzamt entstandene Schaden belief sich auf mehr als 60 000 Euro. Die Darmstädter Berufungskammer hatte frühzeitig durchblicken lassen, dass sie der Erklärung des Rentners, er sei davon ausgegangen, dass weiterhin die Lufthansa alle Abgaben für ihn entrichte, wenig Glaubwürdigkeit beimesse. „Für mich hatte sich gar nichts geändert“, hatte er vor Gericht beteuert.
Tatsächlich wurden aber offenbar nur Reise- oder Hotelkosten für die freien Mitarbeiter übernommen. Die Technik-Abteilung der Lufthansa, mit der das Subunternehmen eng verflochten war, wurde mittlerweile aufgelöst.
Am Ende des seit rund acht Jahren andauernden Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens muss der Angeklagte nun neben der Geldstrafe endgültig weitere 30 000 Euro als Wertabschöpfung an die Staatskasse überweisen.