Die Impfung gegen Corona ist jetzt auch bei Kassenärzten möglich. Patienten sollten den Aufklärungsbogen vorher gründlich durchlesen und ihren Termin auch wahrnehmen.
DARMSTADT. Seit Ende März sind in Deutschland die Hausärzte mit in die Impfkampagne gegen Sars-CoV-2 einbezogen. Wöchentlich je etwa 20 Dosen der Firma Biontech haben die rund 50 000 Praxen bisher im Durchschnitt verimpft. Seit Ende April sind nun auch die Facharztpraxen mit im Boot, und es stehen deutlich mehr Dosen zur Verfügung. Die Praxen sind an die Einhaltung der Impfverordnung gebunden, daher werden auch in einer Arztpraxis die Patienten nach den Prioritätsgruppen geimpft. Wer chronisch krank ist und noch keinen Termin erhalten hat, sollte sich also an seinen Haus- oder Facharzt wenden.
Prinzipiell können die zugelassenen Vertragsärzte alle Impfstoffe verabreichen, die in Deutschland zugelassen und stabil genug für die entsprechenden Transportwege sind. Das ist für die meisten Praxen mit zusätzlichem organisatorischen Aufwand verbunden. Am Beispiel des Impfstoffs Comirnaty von der Firma Biontech kann man sich hiervon ein Bild machen. Nach der Lieferung an die Apotheke ist dieser im Kühlschrank nur bis zu fünf Tage haltbar. Ein für die Verabreichung aufbereiteter Impfstoff muss innerhalb von fünf bis sechs Stunden verabreicht werden.
Perspektivisch sollen weitere Impfstoffe dazukommen. Derzeit braucht es von Seiten der Arztpraxen sehr viel Flexibilität, denn die Vorgaben ändern sich wöchentlich. Die meisten bieten den Impfservice außerdem zusätzlich zu ihrem laufenden Betrieb an. Patienten sollten daher Verständnis haben, wenn zum Beispiel ein vereinbarter Termin doch nochmal verschoben werden musste.
Wer einen Impftermin hat, kann sich den Aufklärungsbogen im Internet unter www.zusammengegencorona.de/downloads/?filter=alledownloads&sort=date herunterladen. Es ist zu empfehlen, ihn vor dem Arztbesuch gründlich durchzulesen. Dort finden sich zum Beispiel Kontraindikationen gegen die Impfung. Dazu zählen unter anderem fieberhafte Infekte beziehungsweise eine Infektion mit Sars-CoV-2, die weniger als sechs Monate zurückliegt. Zur Impfung sollten Patienten nach Möglichkeit ihren Impfpass mitbringen. Es können ansonsten Ersatzbescheinigungen ausgestellt werden.
Ganz wichtig ist, den vereinbarten Termin auch wirklich wahrzunehmen. Sonst besteht die Gefahr, dass angebrochener Impfstoff verfällt. Wer sowohl einen Termin bei seinem Arzt und zusätzlich einen in einem Impfzentrum hat, sollte rechtzeitig einen von beiden absagen.
Von Behfar Eivazi