Landgericht Darmstadt verurteilt 24-Jährigen wegen Brandstiftung in Tiefgarage, Automatensprengung und Diebstahl. Ein Mittäter muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft.
Von Marc Wickel
Beim Brand in dieser Tiefgarege wurden 35 Autos zerstört.
(Archivfoto: Dirk Zengel)
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DARMSTADT - Der Tiefgaragenbrand an der Arheilger Kleiststraße vom September 2018 hat einen strafrechtlichen Abschluss. Das Landgericht Darmstadt verurteilte am Mittwoch einen 24 Jahre alten, geständigen Polen unter anderem wegen dieser Brandstiftung zu insgesamt sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe. 35 Autos waren beschädigt oder zerstört worden, am Gebäude war über 500 000 Euro Sachschaden entstanden.
In die 6,5 Jahre flossen noch mit ein: Die Fahrkartenautomatensprengung am Nordbahnhof am 7. November 2018 sowie fünf E-Bike- und Pedelec-Diebstähle im Sommer vergangenen Jahres. 17 500 Euro muss der Angeklagte an die Staatskasse als Wertersatz zahlen – das ist der geschätzte Wert der von ihm gestohlenen, aber nicht wieder aufgetauchten Fahrräder. Zudem wurde der Angeklagte wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Er hatte einen Bekannten zu Unrecht beschuldigt, an der Brandstiftung beteiligt gewesen zu sein, weswegen der Bekannte dann aber einige Monate unschuldig in Untersuchungshaft saß.
Wegen der Automatensprengung stand auch ein ehemaliger Nachbar des 24-jährigen Angeklagten vor Gericht. Beide hatten im gleichen Haus in der Kleiststraße gewohnt. Der 29-Jährige wurde als Mittäter bei der Sprengung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. „Ich räume ein, die Gasflasche aufgedreht zu haben“, hatte er am Mittwoch gestanden.
Das Urteil basiert auf einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, den geständigen Angeklagten und ihren Verteidigern. Die Plädoyers und das Urteil lagen daher nah beieinander.
„Beim Hauptangeklagten hatte es vielversprechend begonnen“, blickte der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher auf dessen Haftentlassung am 30. Juni 2017. „Er hatte in Haft eine Ausbildung als Koch absolviert und eine Stelle gefunden.“ Aber die Stelle verlor er nach einem Unfall und als Montagearbeiter sei er in die Scheinselbstständigkeit gedrängt worden, so der Richter. „Er musste sich um Rechnungen und Steuern kümmern, was er aber nicht konnte.“ Zudem sei der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte in sein altes Umfeld zurückgekehrt und habe wieder mit Amphetamin, Alkohol und Cannabis angefangen. „Aus diesem Absturz heraus hat er Ende Juni 2018 beschlossen E-Bikes zu entwenden, um damit sein Leben, Alkohol und Drogen zu finanzieren“, erklärte der Richter, wie der Angeklagte wieder kriminell wurde.
Im Keller des Hauses in der Kleiststraße, in dem er wohnte, richtete er eine Fahrradwerkstatt ein, schilderte der Vorsitzende. Weswegen er auch öfters mit einem Nachbarn stritt, der ihn auch mal im Keller einsperrte oder wegen Fahrraddiebstahls anzeigte. Nach einem heftigen Streit habe der Hauptangeklagte einen Tag später das Auto des Nachbarn in der Tiefgarage angezündet, blickte der Richter auf das Geständnis.
Während der Hauptangeklagte weiterhin in Haft bleibt und in einer stationären Drogentherapie untergebracht werden wird, wurde der Haftbefehl des Älteren vorübergehend ausgesetzt. Er muss sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden und wird in einigen Wochen einen Termin bekommen, an dem er Haftstrafe antreten muss.