Differenzen zum Radentscheid in Darmstadt

In der kommenden Woche wird die Stadtverordnetenversammlung über die vom Magistrat empfohlene Ablehnung des Bürgerbegehrens entscheiden. Die Initiatoren kommen zu anderen...

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DARMSTADT. Eine Woche vor der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren zum Radentscheid wegen Mängeln beim Kostendeckungsvorschlag nicht durchzuführen, hat die Initiative „Radentscheid Darmstadt“ am Freitag ein neues Rechtsgutachten vorgelegt: „Es bestätigt die Zulässigkeit des Radentscheids und zeigt deutliche Mängel im städtischen Gutachten auf“, teilt Mitinitiator David Grünewald mit.

Magistratsvorlage empfiehlt Ablehnung

Bereits vor dem Sammeln der Unterschriften hatte die Initiative das Begehren durch Verwaltungsrechtler prüfen lassen. Basierend auf der Stellungnahme des Magistrats hat der Verwaltungsrechtler Dr. Gernot Schiller (Berlin) jetzt ein weiteres Gutachten verfasst.

David Grünewald: „Erneut ist das Fazit: Das Bürgerbegehren enthält einen Kostendeckungsvorschlag, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Bürgerbegehren ist zulässig und von der Stadtverordnetenversammlung zuzulassen.“

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Das jedoch wird wohl nicht geschehen, zumindest, wenn es am kommenden Donnerstag, 30. August, im Stadtparlament (Beginn 16 Uhr, Justus-Liebig-Haus) nach einer Magistratvorlage geht, die im Beschlussvorschlag zwar das Bürgerbegehren Radentscheid als „formell zulässig“ bezeichnet – dann aber „das Bürgerbegehren Radentscheid wegen Mängeln beim Kostendeckungsvorschlag“ als „materiell unzulässig“ erklärt: „Ein Bürgerentscheid wird daher nicht durchgeführt“, heißt es im Beschlussvorschlag an das Stadtparlament.

Gestützt wird die Haltung des Magistrats von einer juristischen Einschätzung des geschäftsführenden Direktors beim Hessischen Städtetag, Dr. Stephan Gieseler. Er stellt fest, dass die Initiatoren einfache Möglichkeiten nicht genutzt haben, Baukosten zu ermitteln und keine realistische Einschätzung der Kosten der von ihnen geforderten Maßnahmen zu liefern.

Dem widerspricht der Gutachter der Radentscheid-Initiative: „Die Ausführungen im Bürgerbegehren zur Kostendeckung sind nachvollziehbar und genügen den gesetzlichen Anforderungen“, schreibt Gernot Schiller.

Die Initiative will weiter am Bürgerbegehren festhalten, betont David Grünewald. „Wir sind bereit zu verhandeln und auch gewillt, über alternative Ziele zu sprechen“, ergänzt Gerson Reschke, eine der Vertrauenspersonen des Radentscheides. „Wir haben allerdings den Auftrag von mehr 11 000 Bürgerinnen und Bürgern erhalten, den wir nicht ohne Weiteres aufgeben können.“

Investitionsprogramm soll beschlossen werden

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Gerson Reschke wird bei möglichen Gesprächen auf Oberbürgermeister Jochen Partsch und Verkehrsdezernentin Dr. Barbara Boczek treffen. Beide sollen durch das Stadtparlament am Donnerstag ermächtigt werden, mit den Vertrauenspersonen Gespräche zu führen, um „auszuloten, welche der angestrebten Ziele, in welchem Zeitraum und zu welchen Kosten umgesetzt werden könnten.“

Zudem will der Magistrat in der kommenden Woche das angekündigte „Sonderprogramm Investitionen Radverkehrsförderung“ in Höhe von vier Millionen Euro vom Stadtparlament beschließen lassen.

Von Frank Horneff