Das Landgericht Darmstadt hat im Verfahren wegen Verdachts auf Zwangsprostitution drei der vier Fälle eingestellt. Verwiesen wurde zur Begründung auf die unklaren Aussagen von...
DARMSTADT. Positiv für die Angeklagten begann der fünfte Verhandlungstag gegen das nigerianische Eberstädter Paar, dem Zwangsprostitution vorgeworfen wird. Die Landgerichtskammer stellte am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft drei der vier Zwangsprostitutionsfälle ein.
„Bis auf den Fall vier ist die Beweislage problematisch“, hatte zuvor der Vorsitzende Richter Daniel Kästing die Sicht der Kammer mitgeteilt. Die Aussagen von drei nigerianischen Zeuginnen, zwei waren Nebenklägerinnen, waren fast immer einsilbige Antworten, oder sie gaben an, vieles vergessen zu haben. Eine Zeugin sagte beispielsweise, sie wisse nicht, wie ihre Mutter heiße. „Und die Geschädigte im Fall drei hatte angekündigt nicht mit dem Gericht kooperieren zu können“, erinnerte der Richter.
„Bei der Aussagequalität ist das nicht überraschend“, kommentierte die Anwältin einer Nebenklägerin die Einstellungen. Sie und Oberstaatsanwalt Robert Hartmann vermuteten, dass die Zeuginnen, die im Zeugenschutz sind, auch Angst hatten.
Damit ist nur noch ein Fall übrig, den das Gericht für verwertbar hält. Da hatte die 21 Jahre alte Zeugin die Angeklagten auch im Gerichtssaal erkannt.
Die vier Frauen waren 2017 und 2018 von der Polizei in Bordellen entdeckt worden. Den Beamten hatten sie zunächst gesagt, die 41 Jahre Angeklagte und der 44 Jahre alte Angeklagte aus Eberstadt hätten sie gezwungen, sich zu prostituieren. So sollten sie die Schlepper bezahlen, die sie von Nigeria nach Deutschland gebracht hatten.
Zwei der Bordelle lagen im Saarland. Warum ausgerechnet dort Nigerianerinnen waren, erklärte der Ermittlungsführer bei seiner Aussage. „In Frankreich ist Prostitution verboten, es gibt keine Bordelle“, so der Beamte. „Daher fahren dann Franzosen ins deutsche Grenzgebiet.“ Und unter diesen Freiern gebe es eine Nachfrage nach Afrikanerinnen, erläuterte der Kriminalhauptkommissar.
Der Beamte hatte auch die Geschädigte aus dem verbliebenen Fall vernommen. Die Frau war im Sommer 2017 in Würzburg festgenommen worden. Sie sei 2016 über Libyen und dann in einem Motorboot über das Mittelmeer nach Italien und Deutschland gebracht worden, gab der Polizist die Aussage der jungen Frau wieder. Die Angeklagte soll sie am Darmstädter Hauptbahnhof abgeholt haben. „Anfangs habe sie nicht gewusst, dass sie als Prostituierte arbeiten sollte“, sagte der Ermittler. „Die Angeklagten hätten ihr gesagt, dass sie diese Arbeit machen müsste.“ Und nur wegen ihrer Angst vor dem Voodoo-Schwur, den sie vor ihrer Abreise leisten musste, habe sie sich gefügt.
Der Kriminalpolizist schilderte auch, dass recht schnell die Telefone der Eberstädterin überwacht worden seien, und dass man so mitbekam, wie die Angeklagte der Zeugin Anweisungen gab, was sie der Polizei sagen solle.
Der Prozess wird am Mittwoch, 5. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt.