Darmstädter Ehepaar muss in Haft

Das nigerianische Paar wurde wegen gemeinschaftlicher Zwangsprostitution zu jeweils zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Symbolfoto: Sebra/fotolia

Das Landgericht Darmstadt hat ein aus Nigeria stammendes und in Eberstadt lebendes Paar zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden sollen Frauen zur Prostitution gezwungen haben.

Anzeige

DARMSTADT. Das Landgericht Darmstadt hat ein nigerianisches Paar wegen gemeinschaftlicher Zwangsprostitution zu jeweils zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem müssen der 44-jährige Angeklagte und die 41 Jahre alte Angeklagte, die drei Kinder zusammen haben, insgesamt 14 000 Euro an die Staatskasse zahlen, da Straftäter nicht von ihrer Beute profitieren sollen.

Die 14 000 Euro hatte das Paar aus Eberstadt von einer jungen Nigerianerin bekommen, die über das Duo in ein Bordell im saarländischen Neunkirchen gekommen war. Die junge Frau hatte in dem Bordell eigentlich 25 000 Euro abarbeiten müssen, die angeblichen Kosten dafür, dass sie von Schleusern nach Deutschland gebracht wurde. Um sicherzustellen, dass das Geld auch kommt, hatte die junge Frau in Nigeria noch einen Voodoo-Schwur leisten müssen. Die 21-Jährige flüchtete allerdings aus Neunkirchen nach München, wo sie Asyl beantragte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Robert Hartmann hatte auf drei Jahre Haft wegen gewerbsmäßiger Zwangsprostitution plädiert. Die glaubwürdige Aussage der Geschädigten habe die Angeklagten überführt, so der Ankläger. „Dahinter steckt eine Logistik, eine Organisation“, sagte Hartmann und erinnerte an das Netzwerk aus Vermittlerinnen, an Menschen, die einen falschen Pass organisieren, an die Voodoo-Priester und Schleuser, welche die Frauen nach Europa bringen.

Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten und einen Freispruch, maximal eine Bewährungsstrafe für die Frau gefordert. Die Tatbeiträge der Angeklagten waren für die Verteidiger gering bis nicht vorhanden oder nicht bewiesen.

Anzeige

Die jungen Frauen hätten gewusst, worauf sie sich einließen, so der Tenor der Anwälte, sodass keine Zwangsprostitution vorliege. „Der Vorgang bis zur Ankunft in Europa sei Entscheidung der Zeuginnen gewesen“, sagte Rechtsanwalt Christian Kunath. „Allen Zeuginnen war klar, welche Arbeit das war“, sagte Verteidiger Andreas Sanders. Die Voodoo-Zeremonie sahen sie eher als Folklore, an welche die Opfer nicht geglaubt hätten.

Das sah das Gericht anders. Die Schlepper nutzten die Herkunft der Mädchen, deren Aberglauben, schlechte Bildung und wirtschaftliche Notlage aus und beuteten sie sexuell aus, sagte der Vorsitzende Richter Daniel Kästing in der Urteilsbegründung. Damit war für das Gericht der Zwangsprostitutionsparagraf des Strafgesetzbuchs erfüllt, weil die jungen Frauen nicht mehr über ihre Sexualität frei entscheiden konnten. Daniel Kästing sah die Angeklagten als Teil der Schlepperstruktur.