Die ehrenamtlichen Richter sind in Jugendstrafsachen tätig. Juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Stattdessen werden lebenspraktische Qualitäten gesucht.
Darmstadt. Wenn ehrgeizige Eltern sich die glänzende Zukunft ihres Sprösslings ausmalen, steht der Beruf „Richter” nicht selten oben auf der Wunschliste. Immerhin handelt es sich um eine Tätigkeit mit hohem Ansehen, großer Verantwortung und unverkennbarem gesellschaftlichen Nutzen. Wer sich für das Richteramt begeistert, kann aber auch selbst aktiv werden: Die Stadt Darmstadt sucht derzeit interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, ehrenamtliche Richtertätigkeiten als Jugendschöffe wahrzunehmen.
Bewerbungsfrist endet am 16. April 2023
Mitte des Jahres 2023 werden die neuen Schöffen gewählt, teilt die Stadt mit. „Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffin oder Schöffe tätig sind, leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates”, betont Bürgermeisterin Barbara Akdeniz. Eine juristische Vorbildung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Statt eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften werden vor allem lebenspraktische Qualitäten gesucht: „Wer über besondere soziale Kompetenz, über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügt, ist herzlich eingeladen, sich zu bewerben.“
Trotz der Tätigkeitsbezeichnung muss ein Jugendschöffe nicht besonders jung sein: Sie bezieht sich stattdessen auf seine Zuständigkeit. Während Schöffen in Erwachsenenstrafsachen vor dem Amts- oder Landgericht eingesetzt werden, sind Jugendschöffen in Jugendstrafsachen tätig. Als ehrenamtliche Richter wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Pro Jahr nehmen sie an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Derzeit stellt die Stadt die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen zusammen. Anschließend bestimmt ein beim Amtsgericht Darmstadt gebildeter Wahlausschuss, welche Bewerber zu ehrenamtlichen Richtern ernannt werden. Wer das Amt übernimmt, geht eine langfristige Verpflichtung ein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Für die Bewerbung um Aufnahme auf die Vorschlagslisten gilt eine Frist bis 16. April 2023.
Freilich darf nicht jeder Jugendschöffe werden. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Darmstadt wohnen und zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Außerdem sollen sie eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Ausschlusskriterien sind eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat oder ein laufendes Insolvenzverfahren.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Stadt Darmstadt schriftlich bewerben. Die dafür notwendigen Bewerbungsformulare sind im Bürgerberatungs- und Informationszentrum (Stadtfoyer im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5 A) erhältlich oder können auf der städtischen Website unter dem Stichwort „Schöffenliste“ heruntergeladen werden.