Darmstadt öffnet Trauerhallen wieder

aus Coronavirus-Pandemie

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In der Trauerhalle am Waldfriedhof stehen nach der Lockerung 35 Sitzplätze zur Verfügung.  Archivfoto: Guido Schiek

Unter strengen Auflagen werden Darmstadts Trauerhallen wieder für Trauerfeiern geöffnet. Das Angebot an Sitzplätzen in den Friedhofsgebäuden bleibt wegen der...

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DARMSTADT. Ab Montag, 11. Mai, können die städtischen Trauerhallen in Darmstadt unter strengen Auflagen wieder für Trauerfeiern genutzt werden. So wird etwa die Bestuhlung so eingerichtet, dass zwischen den Stühlen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben ist. Auch beim Betreten und Verlassen der Trauerhalle sowie dem Gang zur Grabstätte sei der Mindestabstand einzuhalten, teilte die Stadt mit.

Abschiednehmen noch schwerer

"Für die Hinterbliebenen von Verstorbenen ist die ab 11. Mai wieder mögliche Nutzung unserer Trauerhallen eine wichtige Nachricht, wird das Abschiednehmen doch noch schwerer, wenn keine adäquate Möglichkeit dazu besteht", sagte die für Friedhöfe zuständige Dezernentin Barbara Akdeniz (Grüne). Durch die Abstandsregelungen ist das Platzangebot in den Trauerhallen begrenzt. So stehen am Alten Friedhof 36 Sitzplätze, am Waldfriedhof 35 Sitzplätze, am Bessunger Friedhof 15 Sitzplätze, am Arheilger Friedhof 24 Sitzplätze, am Wixhäuser Friedhof 28 Sitzplätze und am Eberstädter Friedhof 30 Sitzplätze zur Verfügung. Sollten mehr Trauergäste kommen, könnten diese außerhalb der Trauerhalle unter Beachtung des Mindestabstands an der Feier teilnehmen, sagte Akdeniz. Das Personal des Grünflächenamtes werde sensibel und umsichtig darauf achten, dass der Mindestabstand auch zwischen zwei Trauergesellschaften, die sich im Bereich der Trauerhalle begegnen, gewahrt bleibe, kündigte die Dezernentin an. Die musikalische Umrahmung der Trauerfeiern sei selbstverständlich möglich, die Trauergäste sollten aber auf das Singen verzichten.

Die Bestatter müssen eine Anwesenheitsliste der Trauergäste mit Angabe von Vor- und Nachnamen, der Adresse und Telefonnummer führen. Die Liste sei für die Dauer von einem Monat vertraulich aufzubewahren und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt zu senden beziehungsweise nach der genannten Frist zu vernichten, hieß es.

Von Joachim Nieswandt