20-Jähriger räumt vor dem Landgericht Messereinsatz bei Auseinandersetzung auf dem Luisenplatz ein
Von Jan Wüntscher
Schon am Dienstag könnte vor dem Landgericht das Urteil gegen den 20-jährigen Angeklagten gefällt werden.
(Foto: Andreas Kelm)
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DARMSTADT - Zum Prozessauftakt hatte die Verteidigung des 20-Jährigen, der sich vor dem Landgericht Darmstadt wegen der Messerstiche auf dem Luisenplatz im Mai 2018 verantworten muss (wir berichteten), noch die Möglichkeit eines umfassenden Geständnisses in Aussicht gestellt. Dieses blieb allerdings auch am zweiten Verhandlungstag aus. Zwar räumte der Angeklagte den Messereinsatz im Rahmen einer größeren Auseinandersetzung mit zahlreichen Beteiligten ein. Er will jedoch in Notwehr gehandelt haben. Eine Gruppe von mindestens zehn Männern habe ihn geschlagen, gab er an.
Er habe Angst gehabt und sich nur verteidigt. Eigentlich sei er vom Ort des Geschehens zur Straßenbahn unterwegs gewesen, um nicht in die Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Er habe nicht einmal gewusst, um was es bei dem Streit, der mit dem Angriff auf einen syrischen Asylbewerber begonnen haben soll, eigentlich ging. Das mochte ihm die 2. Große Strafkammer nicht abnehmen. Der Vorsitzende Richter Marc Euler war vielmehr der Ansicht: „Ein Geständnis war das nicht. Die Kammer fühlt sich an ihr Angebot vom ersten Verhandlungstag nicht mehr gebunden.“
Das Messer habe er zum Schälen von Obst bei sich geführt
Da hatte das Gericht noch in Aussicht gestellt, im Falle einer geständigen Einlassung gebe es zwischen drei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und neun Monaten Haft. Darauf jedoch konnten sich Verteidiger Christian Wolf und sein Mandant nicht verständigen. Das Messer, so der aus Afghanistan stammende junge Mann, sei ein billiges Schnäppchen vom Flohmarkt gewesen, dass er zum Schälen von Obst bei sich geführt habe. Was an jenem 21. Mai auf dem Luisenplatz wirklich vorgefallen ist, konnte auch die Vorführung von drei Handyvideos, aufgenommen von Umstehenden und Teilnehmern der Auseinandersetzung, nicht klären.
Deshalb soll am Dienstag ein weiterer Zeuge gehört werden. Der ist jedoch in ähnlicher Sache bereits bei Gericht geladen und wird deshalb, befürchtete Richter Euler, wohl die Aussage in diesem Fall verweigern. Nach anschließenden Plädoyers könnte am Spätnachmittag ein Urteil gefällt werden. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach sich in ihrer Beurteilung des Angeklagten bereits für eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren aus. Die sollten zur Bewährung ausgesetzt werden, so lautete ihr Vorschlag.