Das Weiterstädter Gewerbegebiet trifft das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel ebenso wie die Innenstadt: Sämtliche Geschäfte bleiben am Sonntag, 2. April, zu. Ursprünglich hatten Gewerbeverein und Stadt einen verkaufsoffenen Sonntag geplant. Foto: Andreas Kelm
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WEITERSTADT - Am Sonntag, 2. April, bleiben in Weiterstadt die Läden zu. Anlässlich der Weiterstädter Automobilausstellung (WAA) wird es keinen verkaufsofffenen Sonntag geben – weder im Gewerbegebiet noch in der Innenstadt. Die Reaktionen auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) vom Freitag sind gemischt. Für Weiterstadts Bürgermeister Ralf Möller (SPD) bedeutet es Rechtssicherheit für künftige Veranstaltungen, wie er dem ECHO mitteilte. Unternehmen wie Segmüller und Loop 5 sprechen von dramatischen Auswirkungen auf den Monatsumsatz.
„Wir bedauern das Urteil außerordentlich“, sagte auch Peter Klink vom Weiterstädter Gewerbeverein. Obwohl die Sonntagsöfffnung bereits vor etwa zwei Wochen vom Verwaltungsgericht in Darmstadt für das Gewerbegebiet untersagt worden war, war das erneute Urteil nach der Beschwerde der Stadt Weiterstadt beim Verwaltungsgerichtshof für alle eine Überraschung. Denn in den Vorjahren hatte die Stadt Weiterstadt die Ladenöffnung am Sonntag zur WAA stets durchsetzen können. „Das war der Grund, warum wir diesmal bis nach Kassel gegangen sind“, sagte Möller. Jetzt aber sollen sämtliche Läden zur Autoschau geschlossen bleiben – sowohl im Gewerbegebiet als auch in der Kernstadt, wo am Wochenende bis zu 30 000 Besucher erwartet werden.
In der Kernstadt trifft es nur wenige Läden, sagte Peter Klink. „Bäckerläden und Blumengeschäfte dürfen ohnehin öffnen.“ Ein kleiner Trost. „Aber trotzdem trifft’s“. Für große Unternehmen wie Loop 5 und Segmüller bricht mit dem Sonntag ein nicht unerheblicher Umsatz weg, wie Reinhold Gütebier, Sprecher von Segmüller, dem ECHO sagte. „Verkaufsoffene Sonntage sind eine elementare Basis der Monats- und Jahresplanung“, erklärte er.
VERBOT DER LADENÖFFNUNG
Mit dem Verbot der Ladenöffnung zur Automobilausstellung (WAA) ist für Weiterstadt der letzte der vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr untersagt worden. Begründet wird das Urteil stets mit dem räumlichen Zusammenhang der Geschäfte zum Markt – diesmal gilt dies auch für die Darmstädter Straße. Das bedeutet, dass es auch künftig zu den bisher üblichen Veranstaltungen keine Ladenöffnung geben wird.
Im Streit um die Öffnung anlässlich des Spargelfestivals war die Stadt im vergangenen Jahr unterlegen und wird keinen offenen Sonntag dazu mehr veranstalten. Auch die Gesundheitsmesse im Gewerbegebiet hatte das Gericht nicht als Grund für die Ladenöffnung anerkannt. Zum Filmfestival am Braunshardter Tännchen hatte die Stadt von sich aus den verkaufsoffenen Sonntag nicht genehmigt. (sab)
Etwa 600 Mitarbeiter im Dienstplan von Loop 5
Es gehe aber nicht nur um den dramatischen Rückgang der Kundenfrequenz, die Loop 5-Centermanager Thorsten Machus mit dem Publikumsverkehr an einem Samstag, dem für Loop 5 wichtigsten Tag, vergleicht. Mitarbeitern würde mit dem Verbot die Möglichkeit genommen, „an diesem halben Sonntag mehr zu verdienen als an einem normalen Tag insgesamt“, wie Machus im Gespräch mit dem ECHO sagte. Etwa 600 Mitarbeiter standen im Dienstplan von Loop 5, etwa 350 waren es bei Segmüller. „Viele haben den Tag geplant, Kinderbetreuung organisiert, sich darauf vorbereitet. Für sie ist das Wochenende versaut“, sagte Machus.
Die Kurzfristigkeit bis zur endgültigen Entscheidung sei für ihn „das katastrophale an der ganzen Sache.“ Werbung schalten, Aktionen vorbereiten, all das sei kaum möglich, wenn man nicht wisse, ob man öffnen dürfe.
„Jetzt haben wir Rechtssicherheit“, sagte Weiterstadts Bürgermeister Ralf Möller (SPD) zum Urteil. Für die Stadt als Genehmigungsbehörde sei die Situation einfacher, als wenn Weiterstadt einen Teilerfolg erzielt hätte. „Jetzt wissen wir, dass wir künftig nach der aktuellen Gesetzeslage keine verkaufsoffenen Sonntage mehr in Weiterstadt genehmigen können“, so Möller. Wie berichtet, hatte Möller Beschwerde gegen das Verbot eingereicht, die Läden am Sonntag, 2. April, im Gewerbegebiet Weiterstadt öffnen zu dürfen. Zuvor hatte die Initiative „Allianz für den freien Sonntag“ gegen die Ladenöffnung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt einen Teilerfolg erzielt. Dass nun sämtliche Läden zu bleiben, freut Gewerkschaftssekretär Horst Gobrecht von der „Allianz für den freien Sonntag“. Auch er sei überrascht von der klaren Absage, wie er dem ECHO sagte. Jede Beschwerde am Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat die Stadt Geld gekostet. Bürgermeister Möller spricht von einer Summe im dreistelligen Bereich, einmal seien es knapp 1000 Euro gewesen. Bei den Verfahren, die die Stadt Weiterstadt gewonnen hat, hätte sie die Kosten dem Kläger, also der Allianz, in Rechnung stellen können, habe aber stets darauf verzichtet, wie Möller sagte.