Geräte auf dem Gelände des Schuldorfs in Seeheim-Jugenheim sollen Sicherheit gewährleisten. Es gibt Ärger bei Eltern.
Von Wolfgang Görg
Lokalredakteur Darmstadt-Dieburg
Die Sicherheit am Schuldorf sollen vom Landkreis angebrachte Bewegungsmelder verbessern.
(Foto: Dirk Zengel)
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SEEHEIM-JUGENHEIM - Kameras sorgen am Schuldorf für Aufregung. Die Geräte sind unter anderem an Fallrohren der Dachentwässerung angebracht. „Videoüberwachung am Schuldorf Bergstraße“ ist der Titel eines fast dreiminütigen Videoclips auf dem Youtube-Kanal. Werden die Schüler Tag für Tag gefilmt?, fragen Eltern. Nein, sagt der Landkreis als Schulträger: Es handele sich um „Bewegungsmelder zur Außenhautsicherung“. Damit soll Sachbeschädigungen vorgebeugt und notfalls belegt werden.
Einige Eltern sehen diese Installationen und Aufzeichnungen dennoch als „kritisch“ an, schließlich seien die Kameras auf Teile des Schulgeländes gerichtet, auf denen sich Schüler während des Schulbetriebs aufhielten. Von ihnen werden nach Angaben des Landratsamtes aber keine Aufnahmen gemacht. Die Bewegungsmelder seien von 20 bis 5 Uhr und damit außerhalb der Schulzeit aktiv, schreibt Pressesprecher Stefan Weber auf Anfrage dieser Zeitung. Bei Abendveranstaltungen würden die Überwachungszeiten angepasst.
Anlass für die Installation sind Beschädigungen am Schuldorf. In den Augen des Landkreises handelt es sich dabei um einen „Vandalismusbrennpunkt“. Unter anderem wurden Mülltonnen angezündet. In einem Schreiben des Gebäudemanagements an einen Vater ist sogar davon die Rede, dass sich schon mal der Hausmeister bedroht gefühlt habe.
Seit 2017 sind die Anlagen montiert, insgesamt sieben auf dem Schulgelände. Die Aufnahmen werden nach Angaben des Landkreises zu einer Sicherheitsfirma übertragen, „wenn im Nahbereich eine Bewegung registriert wird“. Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens würden dann entscheiden, ob eine Streife zum Schuldorf ausrückt.
Was ist auf den Aufnahmen zu sehen? Personen seien „nicht explizit zu erkennen“, versichert der Pressesprecher. Nach seinen Angaben haben sie eine Auflösung von 249 mal 320 Pixel und seien somit lediglich geeignet, die Anwesenheit von Personen festzustellen. Dabei wird ein 10 Sekunden langer Videoclip mit fünf Bildern in der Sekunde aufgenommen. Die Dateien bleiben 72 Stunden gespeichert.
Die Übertragung ist abgesichert. Die Bilder würden verschlüsselt weitergegeben. „Erst zur Beweispflicht, werden die Bilder an den Kunden/Polizei in einer lesbaren, kennwortgeschützten Video-Datei bereitgestellt“, erläutert der Kreissprecher das Verfahren. Eine Weitergabe der Aufnahmen bedarf demnach zudem der Freigabe der Datenschutzbeauftragten des Landkreises. Protokolle des Einsatzes der Bewegungsmelder erhält das Gebäudemanagement beim Da-Di-Werk.
Verärgert sind Eltern, dass die Praxis nicht Thema in der Schulkonferenz gewesen sei, beklagt der Vater einer Schülerin. Der Landkreis weist indes auf Überwachungskennzeichnungen an Ein- und Ausgängen des Objekts hin. Die gibt es aber nur spärlich und sie sind schwer zu finden.
Als Rechtsgrundlage verweist der Landkreis auf das Bundesdatenschutzgesetz, wonach die Überwachung unter anderem zum Schutz vor Verletzungen des Eigentümers und seiner Vertreter und zur Gewährleistung gerichtlicher Ansprüche möglich ist. An acht Schulen sind nach Angaben der Kreisverwaltung solche Bewegungsmelder installiert.