Shark City: Pfungstädter Magistrat lehnt Bürgerbegehren ab / Alternative: Delegation an Bürger
Der Magistrat der Stadt Pfungstadt wird dem Parlament am 25. September empfehlen, das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Grundstücks für das Großaquarium "Shark City" abzulehnen. Denkbar wäre ein sogenanntes Vertreterbegehren, bei dem das Parlament die Entscheidung an die Bürger delegiert. Wie berichtet, hatten die Initiatoren des Begehrens einen Formfehler gemacht. Entscheiden muss nun das Parlament.
Von Thomas Bach
Redaktionsleiter Darmstadt-Dieburg
Zum Projekt Shark City gibt es in Pfungstadt viele Diskussionen. Foto: Karl-Heinz Bärtl Diskussion
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PFUNGSTADT - Der Magistrat der Stadt Pfungstadt wird dem Parlament am 25. September empfehlen, das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Grundstücks für das Großaquarium "Shark City" abzulehnen. Das hat das Gremium in seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen.
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Wie berichtet, hatten die Initiatoren des Begehrens einen Formfehler gemacht und nicht auf mögliche Einnahmeverluste für die Stadt hingewiesen. Damit gilt das Begehren nach Meinung von Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag als nicht zulässig. Der Magistrat ist dieser Auffassung jetzt gefolgt. Entscheiden muss das Parlament allerdings nun.
KOMMENTAR VON THOMAS BACH: KOMPLIZIERT
Die Möglichkeit eines Vertreterbegehrens macht die Situation in Pfungstadt nun noch etwas komplizierter für die Stadtverordneten. Sie müssen aus formaljuristischen Gründen das Bürgerbegehren eigentlich ablehnen, auch weil sonst der Bürgermeister Widerspruch einlegt. Auch das müsste er aus rechtlichen Gründen, weil nun mal die eingeforderten Rechtsgutachten aussagen, dass das Begehren in dieser Form unzulässig ist. Nun könnte das Parlament sagen, wir lassen die Pfungstädter trotzdem entscheiden - und müsste dazu seinen eigenen Beschluss, wenn auch im Ausschuss getroffen, zurücknehmen. Das käme beim Pfungstädter Wähler und allen bundesweiten Gegnern sicherlich gut an und wäre eine basisdemokratische Entscheidung. Allerdings stünde die Stadt im selben Moment als unzuverlässiger Geschäftspartner da und die Stadtverordneten als opportunistische Wendehälse. Wobei die Frage des Opportunismus in diesem Fall auch komplizierter ist, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Denn was beim Bürger nun gut ankäme, würde ein großes Loch in die Stadtkasse reißen, weil die Einnahmen wegfallen. Geld, das in Kindergärten, Straßen und andere Dinge investiert werden könnte - zum Wohl der Bürger.
Der Pfungstädter Bürgermeister Patrick Koch (SPD) hatte schon angekündigt, den Beschluss anfechten zu müssen, falls das Parlament das Begehren trotz der Rechtsgutachten doch zulassen sollte. Allerdings, so Koch, habe der Magistrat auch über ein sogenanntes Vertreterbegehren gesprochen, um den Formfehler der Bürgerinitiative heilen zu können. Denn: "Ich habe absolut nichts gegen ein Bürgerbegehren", sagt Koch.
Bei einem Vertreterbegehren könnte das Parlament die Entscheidung an die Bürger delegieren. "Das geht aber nicht in Dingen, die schon entschieden sind", sagt Koch. Der Beschluss, das Grundstück zu verkaufen, ist aber schon gefallen. Das Parlament müsste die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses - dorthin war es delegiert worden - also zurücknehmen. Dann wäre ein solches Verfahren möglich. "Aber was macht das mit dem Investor?", fragt Koch.
Einer möglichen Klage der Initiatoren schaut er gelassen entgegen. Die Stadt sei von den beiden kommunalen Spitzenverbänden rechtlich gut beraten worden.