Shark City in Pfungstadt: Bürgerbegehren vor dem Aus
Herber Rückschlag für die Gegner des Riesenaquariums Shark City in Pfungstadt: Laut zwei Rechtsgutachten des Hessischen Städtetags sowie des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist das Bürgerbegehren, für das 3040 Unterschriften gesammelt wurden, nicht zulässig.
Von Thomas Bach
Redaktionsleiter Darmstadt-Dieburg
Ein Entwurf zeigt, wie Shark City in Pfungstadt einmal aussehen könnte. Archivfoto: The Seven Seas Aquarium GmbH Co. KG
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PFUNGSTADT - Herber Rückschlag für die Gegner des Riesenaquariums Shark City in Pfungstadt: Laut zwei Rechtsgutachten des Hessischen Städtetags sowie des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist das Bürgerbegehren, für das 3040 Unterschriften gesammelt wurden, nicht zulässig. Beide kommunale Spitzenverbände betonen, dass der Hauptgrund dafür das Fehlen eines sogenannten "Kostendeckungsvorschlags" ist.
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Das Bürgerbegehren hatte sich gegen den Verkauf des nötigen Grundstücks gewendet, diesen hatte der Haupt- und Finanzausschuss des Parlaments beschlossen. Die Aufgabe war ihm vom Parlament delegiert worden.
Ein Vorschlag, was statt Shark City auf dem städtischen Gelände hätte stehen sollen, ist mit dem "Kostendeckungsvorschlag" allerdings nicht gemeint. Auch nicht, wie die Stadt dieselben Einnahmen auf andere Weise hätte erzielen können, wenn sie das Grundstück nicht verkaufen würde. Es bedeutet vielmehr, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens in jedem Fall einen Hinweis auf die Höhe des zu erwartenden Einnahmeausfalls durch den Nichtverkauf hätten aufführen müssen. Denn der im Prinzip geforderte Verzicht auf rund 3,2 Millionen Euro sei "durchaus erheblich", so der Städtetag in seiner Stellungnahme. Hinzu kommen in der Folge entgangene Gewerbesteuereinnahmen, die sich laut Investoren pro Jahr zwischen 550 000 und 700 000 Euro bewegen sollen.
Auch, dass der Investor im Begehren als unseriös bezeichnet wurde, wird als rechtlich bedenklich bewertet. Als Beispiel war das Scheitern des Projekts in Sinsheim angeführt worden. Für eine fehlende Seriosität gebe es aber keine Belege, so der Städtetag.
Der Kostendeckungsvorschlag sei laut Hessischer Gemeindeordnung so vorgeschrieben, damit den Bürgern - Initiatoren und Unterzeichnern - ihre Verantwortung für die Kosten und die finanziellen Folgen vor Augen geführt werde, wie der Städte- und Gemeindebund schreibt. Die Bürger sollen zudem über die Tragweite ihres Begehrens aufgeklärt werden.
Am Montag, 25. September, wird das Pfungstädter Parlament über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden - und hat laut Bürgermeister Patrick Koch (SPD) nun eigentlich keine andere Möglichkeit mehr, als das Bürgerbegehren abzulehnen. Damit wäre auch ein Bürgerentscheid, mit dem dann der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, das Grundstück an die Betreibergesellschaft von Shark City zu verkaufen, gekippt werden könnte, hinfällig.
Wenn das Parlament trotzdem das Bürgerbegehren als zulässig erklärt, habe er als Bürgermeister quasi keine andere Wahl, als den Beschluss dann anzufechten, sagt Koch. Zumindest nicht nach den Rechtsauskünften, die der Stadt nun vorliegen. "Es geht nicht, es kann kein rechtlich nicht zulässiges Bürgerbegehren geben", sagt Koch. "Das ist eine blöde Situation", sagt Koch, "ich hätte es begrüßt, auch wenn ich nicht glaube, dass das Quorum bei einem Bürgerentscheid erreicht worden wäre." Beim Bürgerbegehren reichen zehn Prozent der Wahlberechtigten, beim Entscheid hingegen müssten 25 Prozent der Wahlberechtigten gegen den Beschluss des Parlamentsausschusses stimmen - in Pfungstadt wären das gut 4800.
"Wenn es aber so gewesen wäre, wäre es auch nicht schlimm gewesen", sagt Patrick Koch, "dann hätten die Bürger ein demokratisch legitimiertes Recht wahrgenommen." Er betont, dass die Rechtsauskunft nichts mit juristischen Tricks der Stadt zu tun hätte. "Mir wäre es lieber gewesen, das Bürgerbegehren wäre gekommen."
Wenn es nach den Initiatoren des Begehrens geht, wird es auch noch kommen. "Rein juristisch denke ich, dass wir das Argument widerlegen können", sagt Michael Schäfer, der Rechtsanwalt ist. Deshalb wird eine Klage vor dem Verwaltungsgericht überlegt. "Wir konnten nicht wissen, wem das Grundstück wirklich gehört." Es seien keine Kosten aufgeführt worden, da das Grundstück formal nicht der Stadt, sondern der Hessischen Landesgesellschaft gehört. Also wären der Stadt auch keine Einnahmen entgangen, so die Überlegung. "Eigentlich hat uns die Stadt da in die Irre geführt", sagt Schäfer. Allerdings hätten die Initiatoren dann an die zu erwartenden Gewerbesteuerverluste denken und dies auch entsprechend darstellen müssen, um die Leute zur Unterschrift zu bewegen.
Die Initiatoren hoffen dennoch, dass das Parlament das Begehren zulässt. "Es gibt rechtliche Spielräume", sagt Schäfer. Ob es eine Klage dann geben wird, wenn das Parlament nicht passiert, hängt auch von der Finanzierung ab. Denn die Ehrenamtlichen müssten in dem Fall, dass sie verlieren, auch die Kosten der Gegenseite tragen.